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Sonstiges

Fundbüro

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Sie haben etwas verloren? Dann sollten Sie wissen, dass Fundgegenstände in der Regel über die Polizeireviere dem Fundbüro erst ca. 10 - 30 Tage nach dem Fund zugehen.

Haben Sie ein Dokument (Ausweis, Scheckkarte o. ä.) verloren, das mit Ihrem Namen versehen ist? Hier ist keine Fundanfrage erforderlich! Hier erfolgt eine automatische Fundbenachrichtigung durch das Fundbüro.

Bei Schlüsselverlust ist eine persönliche Vorsprache beim Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Fundgegenstände von 'auswärtigen Verlierern' werden der Verwaltungsbehörde des betreffenden Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Eine Bescheinigung für Versicherungen/Konsulate ist gebührenpflichtig, deshalb ist eine Vorsprache im Fundbüro notwendig.

Sie haben etwas gefunden? Damit der Verlierer schnellstmöglich wieder zu seinem Eigentum kommt, möchten wir Sie bitten, Fundgegenstände entweder bei uns im Fundbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten oder bei allen Polizeidienststellen 'rund um die Uhr' abzugeben.

Eine online Fundsachenanfrage an uns können Sie hier Internal Linkstellen.

Weitere Fundbüros 

Sollten Sie bei uns nicht 'fündig' werden, probieren Sie es hier:

 Stadtwerke (für RMV)  +49 (0)69 213 22258
 Deutsche Bahn AG  +49 (0)69 26534831 oder
   +49 (0) 900-1-990599 (0,59 €/Min.)

Bei Verlust eines Gegenstands am Flughafen oder in Fliegern von Lufthansa können Sie über die Webseite des Flughafens External Linkeine Online-Verlustanfrage zu dem Gegenstand stellen.

 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Aufbewahrung von Fundsachen ist entsprechend der Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums eine Gebühr von 3 % des Wertes der Fundsache, mindestens jedoch € 10,-- zu erheben.

Was sollte ich noch wissen?

Versteigerungstermine für 2024 stehen noch nicht fest.

 

Online-Versteigerungen


Das Fundbüro hat sich dazu entschieden, Fundgegenstände auch online zu versteigern. Über das virtuelle Auktionshaus von Bund, Ländern und Kommunen des Zolls unter Zoll VersteigerungsportalExternal Link gibt das Ordnungsamt Smartphones, Fahrräder, Schmuck und Uhren, Kleidung sowie Werkzeuge und allerlei andere Fundgegenstände gegen Höchstgebot ab.

Das Ordnungsamt bietet hier vor allem als hochpreisig eingeschätzte Fundsachen an, die weder von Verlierern abgeholt noch von Findern abverlangt wurden. Ersteigerte Gegenstände werden europaweit verschickt. Lediglich Fahrräder müssen direkt im Amt abgeholt werden. Diese erfolgreiche Strategie wird das Fundbüro auch nach der Corona-Zeit beibehalten und neben den Vor-Ort-Versteigerungen weiter Fundsachen online anbieten.

Da viele verschiedene Versteigerungsobjekte angeboten werden, lohnt es sich regelmäßig auf der Auktionsseite des Zolls vorbei zu schauen.


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