FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Geburt

Selbstbestimmungsgesetz

Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

Zuständige Stelle

Beratung und Antragstellung

Stadtteile:

Griesheim, Höchst, Nied, Schwanheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim

Standesamtsbezirk Höchst

Seilerbahn 2

65929 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 21245570

E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de

 Beratung und Antragstellung

 

Alle anderen Stadtteile

Standesamtsbezirk Mitte

Berliner Straße 33 - 35

60311 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 21273503

E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de


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Leistungsbeschreibung

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) wird zum 01.11.2024 in Kraft treten. Hierdurch erhalten transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen die Möglichkeit, durch Erklärung vor dem Standesamt ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Diese Erklärung muss mindestens drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden.

Die Anmeldungen ist im Standesamt Frankfurt am Main ab dem 01.08.2024 möglich. Eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Anmeldungen, die vor diesem Datum hier eingehen, nicht berücksichtigt werden können.

Nähere Informationen erhalten Sie hier SelbstbestimmungsgesetzInternal Link