Wenn Sie
bisher noch keine Fahrtkosten erstattet bekommen haben, müssen Sie als erstes
einen Grundantrag stellen, den Sie in jeder Frankfurter Schule bekommen oder herunterladen könnenInternal Link. Die Beantragung der
Fahrtkostenerstattung erfolgt über das Sekretariat Ihrer Schule, in dem sie den
ausgefüllten Antrag bitte abgeben. Parallel dazu kaufen Sie zu Beginn des
Schuljahres ein Schülerticket Hessen, das Ihnen dann am Ende des Schuljahres
erstattet wird, wenn Ihr Antrag positiv beschieden wird und Sie einen
Erstattungsantrag über die zuständigen Schulsekretariate gestellt haben. Ab dem
folgenden Schuljahr erhalten Sie dann automatisch ein Schülerticket Hessen
zugeschickt. Der Grundantrag muss pro Schüler nur einmal gestellt werden – es
sei denn, ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss
wiederholt werden.
Das müssen Sie tun – Schritt für Schritt:
1. Zu Schuljahresbeginn kaufen Sie ein Schülerticket Hessen.
2. Bitte füllen Sie schnellstmöglich den Grundantrag aus (s. oben)
und geben Sie ihn im Sekretariat der zuständigen Schule ab. Das
Schulsekretariat leitet ihn an das Stadtschulamt weiter. ODER Sie stellen Grundantrag onlineExternal Link.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungszeit für den Grundantrag kann
bis zu fünf Monaten dauern. Stellen Sie ihn so zeitig wie möglich!
3. Nachdem wir den Antrag geprüft haben, erhalten Sie einen
schriftlichen widerspruchsfähigen Bescheid, ob Sie Anspruch auf
Fahrtkostenerstattung haben oder nicht.
4. Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten haben, schicken wir Ihnen im folgenden Monat das Schülerticket Hessen und spätestens zum Schuljahresende einen Erstattungsantrag zu, den Sie bitte ausfüllen und im Sekretariat der zuständigen Schule abgeben. Das Schulsekretariat leitet den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen (Kopie Ihrer Fahrkarte) an uns weiter. Erst dann können wir Ihnen die Fahrtkosten für das vergangene Schuljahr erstatten.
Bitte denken Sie daran, Ihr eigenes Schülerticket Hessen bei der
VGF unter Vorlage unseres Bescheides zu kündigen. Mehr dazu unter "Was noch für Sie interessant sein
kann"Internal Link.
5. Im folgenden Schuljahr erhalten Sie dann das Schülerticket
Hessen direkt zugeschickt (i.d.R. Ende Juli). Sie müssen keinen Antrag mehr stellen – es sei denn,
ein Schulform- oder Schulwechsel steht an oder die Klasse muss wiederholt
werden. Denken Sie daran, ggf. Ihre eigene Fahrkarte zu kündigen!