FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen/-s

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
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Ab dem 01.10.2005 werden bei Kfz-Zulassungen durch die EU-Harmonisierung der Zulassungsdokumente nur noch die nach EU-Richtlinien vorgegebenen Zulassungsdokumente ausgestellt, welche die alten Vordrucke für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ablösen. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen. 


Sollte das Fahrzeug auf eine Firma (juristische Person) zugelassen sein, so wird noch ein aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung der Stadt Frankfurt am Main und ggf. eine Vollmachtserklärung des Geschäftsführers/Prokuristen und den Personalausweis oder Reisepass des/der Bevollmächtigten benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.

Grundlegend:

•  Gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate), oder ein elektronischer Aufenthaltstitel
    Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten –nur Frankfurt am Main –gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden

•   Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
•   Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
•   Prüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, soweit zwischenzeitlich fällig (nicht bei Neuwagen)
•   Bei Abhandenkommen eines von zwei Kennzeichenschildern, muss das noch vorhandene Kennzeichenschild vorgelegt werden
•   Bei Diebstahl: Polizeiliche Strafanzeige (in Deutschland registriert)
•   Bei Verlust: Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da eine Versicherung an Eides Statt abzugeben ist. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich.
•   Wenn der Halter / die Halterin das Schild / die Schilder nicht selbst verloren hat, ist die Versicherung an Eides Statt des Verlierers sowie eine Überlassungserklärung des Halters / der Halterin vorzulegen – die bestätigt – dass diese vor dem Verlust an eine dritte Person übergeben wurde.

Bei Bevollmächtigung:


•  die Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
•  Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Bei Zulassungen auf juristische Personen müssen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden:


•  Vollständiger Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
•  bei freiberuflichen oder nicht meldepflichtigen Tätigkeiten: Gewerblicher Mietvertrag oder Bestätigung des Steuerberaters
•  bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Anschriftenbestätigung durch den Vorstand

Bei Finanzierung/Leasing:


•  Die Fahrzeugpapiere werden oft direkt zur Behörde gesendet, diese müssen zum Zeitpunkt Ihres Termins vorliegen
•  Link zur ZB-Teil 2 Abfrage (Fahrzeugbrief) kfzonline(ekom21.de)External Link

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