Hier geht's zur
Online Terminverwaltung ZulassungExternal Link
Ab dem 01.10.2005 werden bei Kfz-Zulassungen durch die EU-Harmonisierung der Zulassungsdokumente nur noch die nach EU-Richtlinien vorgegebenen Zulassungsdokumente ausgestellt, welche die alten Vordrucke für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ablösen. Von diesem Tag an muss jede Zulassungsbehörde die neuen Zulassungsdokumente ausfüllen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Sie auch Ihren bisherigen Fahrzeugbrief gegen die Zulassungsbescheinigung Teil II austauschen. Um den Austausch und somit auch die Erstellung des Zulassungsbescheinigung Teil I vorzunehmen benötigen Sie auch Ihren alten Fahrzeugbrief.
Sollte das Fahrzeug auf eine Firma (juristische Person) zugelassen sein, so wird noch ein aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung der Stadt Frankfurt am Main und ggf. eine Vollmachtserklärung des Geschäftsführers/Prokuristen und den Personalausweis oder Reisepass des/der Bevollmächtigten benötigt.
Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Registerauszüge des Amtsgerichts und Gewerbeanmeldungen können in Kopie vorgelegt werden. Sollten darüber hinaus Unterlagen in Kopie akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.
Grundlegend:
• Gültiger
Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung
(nicht älter als 3 Monate), oder ein elektronischer Aufenthaltstitel
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung können die Meldedaten
–nur Frankfurt am Main –gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen
werden.
• Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief – bei vor 2005 ausgestellten Papieren)
• Prüfbericht
über die gültige Hauptuntersuchung, soweit zwischenzeitlich fällig (nicht bei
Neuwagen)
• Bei
Diebstahl: Polizeiliche Strafanzeige (in Deutschland registriert)
• Bei
Verlust: Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da eine Versicherung an
Eides Statt abzugeben ist. Eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich.
• Wenn der
Halter / die Halterin den Fahrzeugschein nicht selbst verloren hat, ist die
Versicherung an Eides Statt des Verlierers sowie eine schriftliche
Überlassungserklärung des Halters / der Halterin vorzulegen – die bestätigt –
dass diese vor dem Verlust an eine dritte Person übergeben wurde.
Bei Bevollmächtigung:
• die
Vollmacht mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
• Ausweis
des Bevollmächtigten im Original
Bei Zulassungen auf juristische Personen müssen zusätzliche
Dokumente vorgelegt werden:
• Vollständiger
Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
• bei
freiberuflichen oder nicht meldepflichtigen Tätigkeiten: Gewerblicher
Mietvertrag oder Bestätigung des Steuerberaters
• bei
Vereinen: Vereinsregisterauszug und Anschriftenbestätigung durch den Vorstand
Bei Finanzierung/Leasing:
• Die
Fahrzeugpapiere werden oft direkt zur Behörde gesendet, diese müssen zum
Zeitpunkt Ihres Termins vorliegen
• Link zur
ZB-Teil 2 Abfrage (Fahrzeugbrief) kfzonline(ekom21.de)External Link