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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Was passiert mit dem Führerschein?
Seit dem 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein
(Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein
behält weiterhin seine Gültigkeit, auch wenn Sie
zwischenzeitlich umziehen oder sich der Name (z.B. nach Heirat) geändert
hat.
Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch (besondere
Personengruppen, die einen Umtausch ihres Papierführerscheins vornehmen lassen
müssen) und unter Pflichtumtausch des Führerscheins - FührerscheinumtauschInternal Link
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten
Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 32,80 € (bei Umtausch eines Kartenführerscheines in einen neuen Kartenführerschein: 45,60 €).
Der Führerschein wird nach Hause gesendet. Der bisherige Führerschein wird bei der Antragsstellung mit einer Befristung versehen.