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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link
Was passiert mit dem Führerschein?
Seit dem 01.01.1999 wurde der EURO-Führerschein
(Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein
behält weiterhin seine Gültigkeit, auch wenn Sie
zwischenzeitlich umziehen oder sich der Name (z.B. nach Heirat) geändert
hat.
Die Ausnahmen finden Sie unter Zwangsumtausch (besondere
Personengruppen, die einen Umtausch ihres Papierführerscheins vornehmen lassen
müssen) und unter Pflichtumtausch des Führerscheins - FührerscheinumtauschInternal Link
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren alten
Führerschein freiwillig gegen einen Scheckkartenführerschein einzutauschen.
Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich:
Die Verwaltungsgebühr beträgt 30,30 € (bei Umtausch eines
Kartenführerscheines in einen neuen Kartenführerschein: 42,30 €).
Seit dem 07.02.2000
besteht die Möglichkeit, eine erneute Vorsprache zur Abholung des Führerscheins
zu vermeiden, indem der Führerschein nach Hause übersandt wird. In diesen Fällen
muss der bisherige Führerschein bei Antragstellung abgegeben werden. Für den
Zeitraum der Bearbeitung wird dann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt. Für
das Versendeverfahren werden zusätzlich Gebühren von € 5,10 erhoben.