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Fahrerlaubnis / Führerschein

(Zwangs-) Pflichtumtausch des Führerscheins - Führerscheinumtausch

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

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Online Terminverwaltung FahrerlaubnisExternal Link

Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Fahrerlaubnisinhaber*innen in der EU einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Der Zeitraum für den Umtausch wurde nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes gestaffelt.

Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des/der
Fahrerlaubnisinhabers/-inhaberin
 
Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
 
Vor 1953
19. Januar 2033 
1953 - 1958
19. Juli 2022
1959 - 1964
19. Januar 2023
1965 - 1970  19. Januar 2024
1971 und später 19. Januar 2025 

Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 (bis einschl. 18. Januar 2013) ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr  Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
 
1999 - 2001 19. Januar 2026
2002 - 2004  19. Januar 2027
2005 - 2007  19. Januar 2028
2008  19. Januar 2029
2009  19. Januar 2030 
2010 19. Januar 2031 
2011 19. Januar 2032 
2012 - 18. Januar 2013  19. Januar 2033

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache auf dem Bürgeramt erforderlich.


Was bedeuten die Auflagen (Schlüsselzahlen) im Kartenführerschein?

Eine Liste von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein finden Sie unter Fahrerlaubnis-VO SchlüsselzahlenExternal Link

Voraussetzungen

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Mitzubringen sind:

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,- € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig. 
  • bisheriger Führerschein
  • 1 biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr im Rahmen des Pflichtumtauschs beläuft sich auf 30,30 Euro.

Der Führerschein wird nach Hause gesendet. Der bisherige Führerschein wird bei Antragstellung mit einer Befristung versehen.  

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