FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Subventioniertes Anwohnerparken in der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich (Parkhausparkplatz)

Antrag auf einen Parkhausparkplatz für Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt und im erweiterten Innenstadtbereich

Zuständige Stelle
Niddastraße 107
60329 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail
Internet

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in der Altstadt oder im erweiterten Innenstadtbereich wohnen, können Sie einen subventionierten Kfz-Abstellplatz in Form eines Parkhausparkplatzes erhalten. 

Bewohnerinnen und Bewohner in der Altstadt haben die Möglichkeit, statt dem Parkhausparkplatz auch einen Kipp-Pfosten-ParkplatzInternal Link zu erhalten.

Parkhausparkplätze gibt es in folgenden Parkhäusern: Parkhaus Am Gericht, Parkhaus Römer, Parkhaus Konstablerwache, Parkhaus Am Theater, Parkhaus Baseler Platz, Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße und Börse.

Die Gebietsgrenzen der Altstadt verlaufen wie folgt: Mainkai, Kurz-Schumacher-Straße (ungerade Hausnummern), Zeil (ungerade Hausnummern), Rossmarkt (ungerade Hausnummern), Große Gallusstraße (ungerade Hausnummern), Taunustor (ungerade Hausnummern), Große Gallusanlage, Untermainanlage und Untermainkai. Der erweiterte Innenstadtbereich gilt wie folgt: Untermainkai, Mainkai, Schöne Aussicht, Obermainkai, Friedberger Anlage, Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Mainzer Landstraße (ungerade Hausnummern), Düsseldorfer Straße (gerade Hausnummern), Am Hauptbahnhof (gerade Hausnummern), Baseler Straße (gerade Hausnummern).

Auf der Karte von Mainziel können Sie den Regelungsbereich 0External Link (Altstadt und erweiterter Innenstadtbereich) einsehen.


Voraussetzungen

  • Sie sind in der Frankfurter Altstadt oder im erweiterten Innenstadtbereich mit Hauptwohnung (1. Wohnsitz) gemeldet.
  • Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen und auf den 1. Wohnsitz zugelassen; oder:
  • das Fahrzeug wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (muss kein Frankfurter Kennzeichen haben).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wird das Fahrzeug von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (muss kein Frankfurter Kennzeichen haben), benötigen Sie eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen und der geldwerte Vorteil versteuert wird.

Welche Gebühren fallen an?

Die monatlichen Kosten für einen subventionierten Kfz-Abstellplatz (Parkhausparkplatz) betragen 60,00 € zuzüglich MwSt..

Was sollte ich noch wissen?

Je Haushalt können maximal zwei Kfz-Abstellplätze subventioniert werden. Die Zuweisung des zweiten Stellplatzes erfolgt generell in den Parkhäusern „Am Gericht“ oder „Am Theater“.

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