FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Besondere Erlaubnisse

Subventioniertes Anwohnerparken in der Altstadt (Kipp-Pfosten-Parkplatz)

Antrag auf einen Kipp-Pfosten-Parkplatz für Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt

Zuständige Stelle
Schaumainkai 47
60596 Frankfurt am Main
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in der Altstadt wohnen, können Sie einen subventionierten Kfz-Abstellplatz erhalten. Sie können zwischen einem Kipp-Pfosten-Parkplatz auf der Straße oder einem ParkhausparkplatzInternal Link wählen.

Kipp-Pfosten-Parkplätze kommen in folgenden Bereichen zum Einsatz: Münzgasse, Limpurgergasse. Blauhandgasse, Große Fischerstraße, Weckmarkt, Dominikanergasse, Im Trierischen Hof.

Die Gebietsgrenzen der Altstadt sind: Mainkai, Kurt-Schumacher-Straße (ungerade Hausnummern), Zeil (ungerade Hausnummern), Rossmarkt (ungerade Hausnummern), Große Gallusstraße (ungerade Hausnummern), Taunustor (ungerade Hausnummern), Große Gallusanlage, Untermainanlage und Untermainkai.

Auf der Karte von Mainziel können Sie den Regelungsbereich 0External Link (Altstadt und erweiterter Innenstadtbereich) einsehen.


Voraussetzungen

  • Sie sind in der Frankfurter Altstadt mit Hauptwohnung (1. Wohnsitz) gemeldet.
  • Das Fahrzeug ist auf Ihren Namen und auf den 1. Wohnsitz zugelassen; oder:
  • das Fahrzeug wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (muss kein Frankfurter Kennzeichen haben).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wird das Fahrzeug von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt (muss kein Frankfurter Kennzeichen haben), benötigen Sie eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers, dass Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen und der geldwerte Vorteil versteuert wird.

Welche Gebühren fallen an?

Die monatlichen Kosten für einen subventionierten Kfz-Abstellplatz (Kipp-Pfosten-Parkplatz) betragen 23,27 € zuzüglich MwSt..

Was sollte ich noch wissen?

Je Haushalt können maximal zwei Kfz-Abstellplätze subventioniert werden. Die Zuweisung des zweiten Stellplatzes erfolgt generell in den Parkhäusern „Am Gericht“ oder „Am Theater“.

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