Sie möchten umziehen und benötigen eine Genehmigung für das Aufstellen eines Haltverbot ?
Hier erfahren Sie, wann Sie ein Haltverbot beantragen und was Sie beachten müssen.Senden Sie den Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Umzugstermin an das Straßenverkehrsamt.
Beauftragen Sie eine Fachfirma zur Aufstellung von Verkehrsschilder
Sie können Ihren Antrag und Unterlagen per E-Mail zusenden oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgeben.
Für die Ausstellung der Genehmigung werden Verwaltungsgebühren fällig, auch wenn es nicht zur Ausführung kommen kann oder sich der Ausstellungstermin verschiebt.
Hinweis: Für die selbst zu beschaffenden Verkehrszeichen werden noch Leihkosten fällig.
Nach Antragseingang beträgt die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen. Stellen Sie Ihren Antrag daher rechtzeitig vor dem Umzug.
§ 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main
(Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Woher bekommen Sie die erforderlichen Verkehrszeichen?
Bitte wenden Sie sich an Fachfirmen
(beispielsweise Baustellenabsicherungsfirmen, Umzugsunternehmen), die diese Schilder
verleihen und gegebenenfalls auch für Sie aufstellen. Solche Firmen finden Sie
unter anderem in den Gelben Seiten oder im Internet unter
"Baustellenabsicherung".
Das Straßenverkehrsamt verfügt über
keine Verkehrszeichen und kann diese daher auch nicht aufstellen.
Soll es schneller gehen oder möchten
Sie sich ein wenig Arbeit ersparen?! Hier ein kleiner Hinweis: Einige der Baustellenabsicherungs-/Umzugsfirmen
sind im Besitz einer Jahresgenehmigung zum Aufstellen von Haltverboten bei
Umzügen und Möbellieferungen. Sie sind somit von der Einzelgenehmigung befreit.
Sollten Sie sich für diesen Weg entscheiden, wird von diesen Firmen alles für
Sie geregelt.
Fachfirmen können einen Antrag auf eine
Jahresgenehmigung stellen oder bestehende Jahresgenehmigungen verlängern
lassen.
Wichtig!
Bei der Aufstellung der Schilder muss
außerdem eine so genannte Beweisliste geführt werden. Diese enthält die
Kennzeichen der Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der
Haltverbotsschilder in dem abgegrenzten Bereich parkten. Nur so kann später
nachgewiesen werden, dass die Fahrzeuge nicht rechtzeitig weggefahren bzw. dass
andere Fahrzeuge nach Aufstellung der Schilder in diesem Bereich abgestellt worden
sind.
Haltverbot
zugeparkt?
Falls sich die anderen
Verkehrsteilnehmer:innen nicht an das rechtzeitig angekündigte Haltverbot halten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Halten Sie die verkehrsrechtliche Anordnung sowie die Beweisliste vor Ort bereit.
Melden Sie sich beim Verkehrssicherheitstelefon des Straßenverkehrsamtes unter 069 /212 36360.
Von dort aus wird im Rahmen der
personellen Möglichkeiten versucht, Ihnen möglichst zeitnah eine Streife zu
schicken. Diese wird vor Ort nach den rechtlichen Vorgaben tätig werden.
Ortsfestes
Haltverbot?
Sollte vor Ihrer Umzugsadresse das Parken und Halten durch bestehende Beschilderung verboten sein, besteht in begründeten Ausnahmefällen die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an das zuständige Sachgebiet "Ausnahmegenehmigungen".
Sie erhalten eine Verkehrsrechtliche Anordnung.