Sie sind mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
gemeldet und sind nunmehr innerhalb von Frankfurts umgezogen? In diesem Fall
muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
auf Ihre neue Anschrift geändert werden.
Die Mitteilung der Anschriftenänderung kann sowohl bei
der KFZ-Zulassungsbehörde als auch beim Bürgeramt durchgeführt werden.
Hier gelange Sie zur Online-Adressänderung External Link
Informationen zur
Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
Gültiger Personalausweis oder Reisepasse
mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate) oder elektronischer Aufenthaltstitel
● Heirats- oder Namensänderungsurkunde
(nur wenn das Ausweisdokument noch nicht auf den geänderten Namen ausgestellt
ist)
● Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein)
● Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
zusätzlich, bei Bevollmächtigung:
● die Vollmacht mit der lesbaren
Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
● Ausweis des Bevollmächtigten im
Original.
Bei Firmen oder Vereine müssen
zusätzlich die nachstehenden Dokumente vorgelegt werden:
● Vollständiger Handelsregister- oder
Vereinsregisterauszug
● Gewerbeanmeldung oder gewerblicher
Mietvertrag (bei Vereinen Anschriftenbestätigung durch den Vorstand oder
Steuerberater)
Hinweis:
Bei Nichtvorlage der Meldebestätigung
können die Meldedaten – nur Frankfurt am Main – gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro abgerufen werden.
Bei Vorlage des Reisepasses oder ausländischen Personalausweises und einer Meldebescheinigung, deren Ausstellungsdatum über drei Monate zurück liegt, oder bei Nichtvorlage der Meldebescheinigung ist ein gebührenpflichtiger Abruf der Meldedaten erforderlich. Die Kosten hierfür betragen 9 €. Die Zahlung ist bar oder mit EC-Karte/Girocard möglich.