Sie können Ihren Antrag per E-Mail oder Post zusenden oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgeben. Weitere Unterlagen, insbesondere medizinische Dokumente, werden nicht benötigt.
Das Straßenverkehrsamt hört für die Entscheidung über den Antrag das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) als medizinisch fachkundige Behörde an und teilt Ihnen die Entscheidung auf dem Postweg mit.