Der "orangefarbene Parkausweis" ist eine Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen. Nicht zu verwechseln mit dem
Sie können Ihren Antrag per E-Mail oder Post zusenden oder zu den Öffnungszeiten persönlich abgeben. Weitere Unterlagen, insbesondere medizinische Dokumente, werden nicht benötigt.
Das Straßenverkehrsamt hört für die Entscheidung über den Antrag das Hessische Amt für Versorgung und Soziales (Versorgungsamt) als medizinisch fachkundige Behörde an und teilt Ihnen die Entscheidung auf dem Postweg mit.
Sie können den "orangen Parkausweis" erhalten, wenn für Sie einer der folgenden Punkte zutrifft:
Der Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangefarbener Parkausweis) ist gebührenfrei.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
§ 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Den Erstantrag stellen Sie mit nachfolgendem Formular.
Für eine Verlängerung kontaktieren Sie uns per Email ohne Formular.
Der Parkausweis ist deutschlandweit gültig.
Achtung: Auf Parkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol dürfen Sie mit einem "orangefarbenen Parkausweis" nicht parken.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales (HAVS) Frankfurt am Main
Sie erhalten eine Genehmigungsurkunde sowie einen orangefarbenen Parkausweis. Beides ist im Original im Fahrzeug mitzuführen. Der Parkausweis ist beim Parken im Original gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.