Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
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Sie verreisen ins Ausland und benötigen einen vorläufigen Reisepass?
Dieser kann nur persönlich und bei besonderer Eilbedürftigkeit beantragt werden. Außerdem sollte der Antrag in Verbindung mit einem regulären Reisepass gestellt werden. Die Eilbedürftigkeit muss glaubhaft gemacht werden. Dies kann z.B. durch Vorlage eines Flugtickets oder einer Buchungsbestätigung geschehen.
Sie können Ihren Reisepass in jedem Bürgeramt in Frankfurt beantragen. Haben Sie in Frankfurt eine Nebenwohnung angemeldet, müssen Sie den Reisepass bei der Passbehörde Ihrer Hauptwohnung beantragen.
Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
26 €
Sollten Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Frankfurt am Main haben, erhöht sich die Gebühr.
Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!
Der vorläufige Reisepass ist grundsätzlich vier Monate gültig; maximal ein Jahr.
Bitte prüfen Sie vor jeder Reise die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres ZiellandesExternal Link, da sich diese jederzeit ändern können. Beachten Sie bitte, dass nicht alle Länder vorläufige Dokumente für die Einreise akzeptieren.
Unterschiedliche Familiennamen:
Tragen Eltern und Kinder unterschiedliche Familiennamen besteht die Möglichkeit, die Namen der Sorgeberechtigen im Kinderreisepass eintragen zu lassenInternal Link.
Minderjährige:
Soll der Reisepass für eine minderjährige Person ausgestellt werden beachten Sie bitte auch die Hinweise hierzu unter dem Stichwort ReisepassInternal Link
Informationen des Bundesministerium des Innern und für Heimat:
Häufige Fragen und Antworten zu PässenExternal Link
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 36KB)Download Link.