FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Reisepass

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. 

Sie können Ihren Reisepass in jedem Bürgeramt in Frankfurt beantragen. Haben Sie in Frankfurt eine Nebenwohnung angemeldet, müssen Sie den Reisepass bei der Passbehörde Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Der Reisepass hat 32 Seiten. Zusätzlich gibt es für Vielreisende die Möglichkeit gegen eine höhere Gebühr einen 48-Seiten-Pass zu beantragen.
In eiligen Fällen können Sie den Reisepass im Expressverfahren beantragen.

Den Antrag für Minderjährige kann nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass bzw. Kinderreisepass beantragen. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.

Beim Abholen Ihres neuen Ausweisdokumentes muss das bisherige Ausweisdokument vorgelegt werden.

Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann ein weiterer Pass beantragt werden. Der Nachweis ist schriftlich zu erbringen und muss konkrete Angaben zu geplanten Reisen und Reisezielen enthalten. Auch muss eine Begründung, warum der bestehende Pass für diese Reisen nicht nutzbar ist, aufgeführt sein. In der Regel ist dieser durch den Arbeitgeber auszustellen.

Voraussetzungen


Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass)
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild
    In einigen Bürgerämtern steht ein SelbstbedienungsterminalInternal Link zur Verfügung (ab 130cm Körpergröße). Sie können auch Passbilder von einem Fotografen mitbringen.
    - Passbild Mustertafel (pdf , 564KB)Download Link

  • Bei Beantragung des ersten Ausweisdokuments, wenn kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt: Bescheinigung des Standesamtes über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (optionsdeutsch).
  • Bei Erstantrag nach Geburt kann die Vorlage der Geburtsurkunde notwendig sein.
  • bis zum 18. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung (pdf , 361KB)Download Link und das Ausweisdokument des nicht mitkommenden sorgeberechtigten Elternteils (entfällt, wenn Sie alleiniges Sorgerecht haben oder getrennt leben und das Kind mit Hauptwohnung bei Ihnen gemeldet ist) erforderlich. 

  • von nicht mit der Mutter verheirateten, sorgeberechtigten Vätern wird die Bestätigung über die Sorgeerklärung vom Jugendamt oder Notar benötigt.
  • bei Reisepässen für Kinder muss das Kind (auch Babys) persönlich bei der Beantragung dabei sein.
  • für den Reisepass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Passbeantragung in unserem Bürgeramt mithilfe von Scannern aufgenommen.
  • Nachweis des berechtigten Interesses bei Beantragung eines weiteren (Zweit-)Passes.

Welche Gebühren fallen an?

Leistung Gebühren*
Reisepass (unter 24 Jahren)  37,50 €
Express 69,50 €
48 Seiten 59,50 €
Express - 48 Seiten 91,50 €
Reisepass (ab 24 Jahren) 70,00 €
Express 102,00 €
48 Seiten 92,00 €
Express - 48 Seiten 124,00 €
vorläufiger Reisepass   26,00 €
*Sollten Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Frankfurt am Main haben, erhöht sich die Gebühr.

Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt zehn Jahre, bei unter 24-jährigen sechs Jahre.

Die Gültigkeit kann nicht verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer von Reisepässen kann fünf bis sechs Wochen betragen.
  • Die Bearbeitung von Expresspässen dauert im Idealfall 3-4 Werktage, ansonsten 5-7 Werktage.
  • Bitte beachten Sie: in Spitzenzeiten (z. B. vor Ferien) kann die Herstellung bei der Bundesdruckerei länger dauern.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im auf der Seite des Auswärtigen AmtesExternal Link. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Bitte prüfen Sie vor jeder Reise die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes, da sich diese jederzeit ändern können.

Unterschiedliche Familiennamen:

Tragen Eltern und Kinder unterschiedliche Familiennamen besteht die Möglichkeit, die Namen der Sorgeberechtigen im Reisepass eintragen zu lassenInternal Link

Informationen des Bundesministerium des Innern und für Heimat:

Häufige Fragen und Antworten zu PässenExternal Link

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 36KB)Download Link.