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Personalausweis

Personalausweis Eheschließung

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link

ALLE THEMEN IM ÜBERBLICK

Leistungsbeschreibung

Sie haben geheiratet und Ihr Familienname hat sich geändert.

Sie können Ihren Personalausweis in jedem Bürgeramt in Frankfurt beantragen. Haben Sie in Frankfurt eine Nebenwohnung angemeldet, müssen Sie den Personalausweis bei der Personalausweisbehörde Ihrer Hauptwohnung beantragen.

Sie möchten heiraten und bereits vor Ihrer Eheschließung einen Personalausweis mit neuer Namensführung beantragen? Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an das Servicecenter 115.

Voraussetzungen

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • vorhandenes Ausweisdokument
  • Original-Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung

Welche Gebühren fallen an?

Leistung   Gebühren 
Personalausweis unter 24 Jahren  22,80 € 
  ab 24 Jahren 37,00 € 
vorläufiger Personalausweis   10,00 €

Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!

Welche Fristen muss ich beachten?

Durch Änderung Ihres Namens ist das bestehende Ausweisdokument ungültig. Bitte beantragen Sie sobald als möglich einen neuen Personalausweis.
Damit Sie die Ausweispflicht auch zeitnah nach Eheschließung erfüllen können, besteht die Möglichkeit, bereits bis zu acht Wochen vor der Eheschließung Ihren neuen Personalausweis zu beantragen. Hierzu bringen Sie zur Beantragung die Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit. Die Aushändigung des Dokumentes erfolgt nach Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde in Ihrem Bürgeramt.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 36KB)Download Link.

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