Personalausweis

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Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

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Leistungsbeschreibung

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen deutschen Reisepass ausweisen können.

Der Ausweis muss persönlich beantragt und das Antragsformular eigenhändig unterschrieben werden.

Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal (siehe unten).

Den Antrag für Minderjährige kann nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.

Können Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen. Bitte nutzen Sie das bei der Beantragung ausgehändigte Formular, da bei der Abholung mehrere Erklärungen Ihrerseits notwendig sind.

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