Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter Bürgeramt Internal Link(egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht, wenn Sie sich durch einen gültigen deutschen Reisepass ausweisen können.
Der Ausweis muss persönlich beantragt und das Antragsformular eigenhändig unterschrieben werden.
Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises. Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal (siehe unten).
Den Antrag für Minderjährige kann nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat. Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen. Zur Antragstellung müssen die Minderjährigen selbst auch anwesend sein.
Können Sie Ihren Ausweis nicht persönlich abholen, lassen Sie sich bei der Abholung durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Diese muss sich ausweisen und Ihr altes Ausweisdokument mitbringen. Bitte nutzen Sie das bei der Beantragung ausgehändigte Formular, da bei der Abholung mehrere Erklärungen Ihrerseits notwendig sind.
Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Leistung | Gebühren* | |
Personalausweis | unter 24 Jahren | 22,80 € |
ab 24 Jahren | 37,00 € | |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € | |
*Sollten Sie Ihre Hauptwohnung nicht in Frankfurt am Main haben, erhöht sich die Gebühr. |
Wir freuen uns, wenn Sie mit Karte zahlen (wir akzeptieren Giro- und Debit-Karten)!
Die Gültigkeit des Ausweises beträgt zehn Jahre, bei unter 24-jährigen sechs Jahre.
Die Bearbeitungsdauer von Personalausweisen kann bis zu 4 Wochen dauern.
In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis sofort ausgestellt werden.
Der Ausweisinhaber ist verpflichtet:
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Infoblatt zur Datenschutzgrundverordnung (pdf , 36KB)Download Link.
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