FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Erbschaft und Testament

Verkehrswertgutachten

An wen muss ich mich wenden?

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main

Kurt-Schumacher-Str. 10

60311 Frankfurt am Main

Zentrale: 069 212 - 36781

Sachgebietsleitung: 069 212 - 31308

Fax: 069 212 97 30782

E-Mail: gutachterausschuss.ffm@stadt-frankfurt.deInternal Link

 

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kurt-Schumacher-Straße 10
60311 Frankfurt am Main
Bauteil A, 6 Stock
Telefon
E-Mail
Internet

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Leistungsbeschreibung

Erstellung von Verkehrswertgutachten nach dem Baugesetzbuch. Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main erstellt Verkehrswertgutachten

für alle Arten von Immobilien (bebaute / unbebaute Grundstücke, Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentum, gewerbliche Objekte, etc.). Darüber hinaus werden Gutachten über

Rechte (z.B. Wohn- oder Nießbrauchrecht) oder Entschädigungen ausgefertigt.

Antragsteller sind überwiegend Privatpersonen, aber auch Behörden, Firmen oder Gesellschaften.

Maßgeblich ist der Verkehrswert gemäß § 194 des Baugesetzbuches, wonach der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt wird, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Gutachten der Gutachterausschüsse unterscheiden sich von anderen auf dem Markt erhältichen Wertermittlungen durch folgende Aspekte:

- größtmögliche Unabhängigkeit durch Vorbereitung der Gutachten durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Festlegung des Verkehrswertes durch Beschluss des Gutachterausschusses (Vorsitzender / Stellvertreter zuzüglich 2 Mitglieder des Ausschusses unterschreiben das Gutachten)

- im Gegensatz zu z.B. Ortsgerichten, die lediglich Schätzungsurkunden ausfertigen, wird der Verkehrswert gemäß Baugesetzbuch bestimmt

- es handelt sich um vollständige Gutachten, nicht um Kurzgutachten aus dem Internet, die gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht standhalten

- Basis für die Gutachtenerstellung ist die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses die von den Gutachterausschüssen zu führen ist

Verfahrensablauf

-Antrag stellen über Antragsformular, unterschreiben, absenden per Post, Mail oder Fax

- Bestätigung durch die Geschäftsstelle erfolgt nach 7-10 Tagen

- Anforderung von Unterlagen die für die Bewertung benötigt werden

- Vereinbarung des 1. Ortstermins

- Vereinbarung des 2. Ortstermins mit dem Gutachterausschuss

- Sitzung des Gutachterausschusses, Festlegung des Verkehrswertes durch Beschluss

- Ausfertigung und Übersendung des Gutachtens

- Rechnungstellung

Voraussetzungen

Für die Beauftragung müssen Sie Eigentümer/in bzw. Miteigentümer/in der Immobilie sein. Die Antragsberechtigung muss vorliegen und

kann beispielsweise auch durch ein Testament oder einen Erbschein nachgewiesen werden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit ein Verkehrswertgutachten

über eine Vollmacht des Eigentümers / der Eigentümerin zu beantragen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die benötigten Unterlagen hängen von der Art der Immobilie ab (bebaut / unbebaut, Ein- oder Mehrfamilienhaus, Wohnungseigentum, gewerblich genutzte Immobilie, etc.).

Nähere Aussagen hierzu entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren können der Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) entnommen werden. 

 

Es wird unterschieden zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken. Grundlage für die Gebühr ist die Summe der im Gutachten ermittelten Werte.

 

Auf die Gebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erheben.

 

Einzelheiten finden Sie im Artikel "Verkehrswertgutachten". Dort ist ein Auszug aus der Gebührenordnung hinterlegt.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erstellung der Verkehrswertgutachten ist der § 194 des Baugesetzbuches. 

Was sollte ich noch wissen?

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main ist ein unabhängiges Gremium des Landes Hessen. Er ist keinerlei Weisung unterworfen. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die beim Stadtvermessungsamt der Stadt Frankfurt am Main angesiedelt ist.