Substitutionsambulanzen
Die Substitutionstherapie ist die Behandlung von Drogenabhängigen mit verordneten Medikamenten (Substituten z.B. Methadon oder Buprenorphin). Sie schließt eine begleitende psychosoziale Betreuung mit ein. Substitution kann Teil eines Behandlungskonzeptes zur ärztlichen Behandlung der Opiatabhängigkeit sein.
Eine Rechtsgrundlage für die Substitution in Deutschland liefert das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Dort werden die zulässigen Substanzen, Indikationen und Zeiträume festgelegt. Folgende Ziele stehen demnach im Mittelpunkt:
- Behandlung der Opiatabhängigkeit mit dem Ziel der schrittweisen Wiederherstellung der Betäubungsmittelabstinenz einschließlich der Besserung und Stabilisierung des Gesundheitszustandes,
- Unterstützung der Behandlung einer neben der Opiatabhängigkeit bestehenden schweren Erkrankung oder
- Verringerung der Risiken einer Opiatabhängigkeit während einer Schwangerschaft und nach der Geburt.
Die Drogenfreiheit oder eine Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Situation des Patienten sind wichtige und gleichwertige Ziele der Substitutionstherapie.
In Frankfurt wird die Substitutionstherapie in elf Ambulanzen von Drogenhilfeträgern und von 25 niedergelassenen Ärzten durchgeführt(Stand Oktober 2013).
Für weitere Details der Behandlung wenden Sie sich bitte direkt an eine Substitutionsambulanz oder einen niedergelassenen Arzt, der über die entsprechende suchttherapeutische Qualifikation verfügt.
Welcher Arzt in Ihrer Nähe zur Substitution zugelassen ist, können Sie über Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche Vereinigung Hessen erfahren.