Haupt- und Finanzausschuss (H)
Er berät und entscheidet unter anderem über Angelegenheiten und Belange aus den Bereichen:
- Zentralverwaltung
- Produkthaushalt
- Finanzplanung und Jahresrechnung
- Kredite und Bürgschaften
- Kassen- und Steuerwesen
- An- und Verkäufe von Grundstücken und Liegenschaften
- Kirchliche Angelegenheiten
Darüber hinaus entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die nachträgliche Aufnahme von Anträgen und Anfragen auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung.
Auch obliegt ihm im Falle von divergierenden Beschlüssen verschiedener Ausschüsse zu einer Vorlage die endgültige Entscheidung.