Hinter jeder Karte ein persönliches Schicksal
Forschungsarbeit des Fritz Bauer Instituts beleuchtet die Rolle des Gesundheitsamts von 1920 bis 1960
Jens Kolata, Historiker mit Schwerpunkt Medizingeschichte des Nationalsozialismus, ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des Frankfurter Fritz Bauer Instituts. Im Rahmen eines vom Gesundheitsamt angeregten und finanzierten Forschungsvorhabens hat der 44-Jährige von 2019 bis 2022 das Projekt „Sozialhygiene und Gesundheitspolitik in Frankfurt am Main 1920 bis 1960“ bearbeitet. Es wurde im Jahr 2017 auf Betreiben von Gesundheitsdezernent Stefan Majer und dem damaligen Leiter des Gesundheitsamts Prof. René Gottschalk angestoßen, um die Rolle der Behörde während der NS-Zeit zu erforschen. Um Kontinuitäten und Brüche in den Blick zu nehmen, geht es auch um die Behörde in der Weimarer Republik und der jungen Bundesrepublik. Am Dienstag, 27. Juni, um 18 Uhr stellte Kolata seine Forschungsergebnisse bei einer öffentlichen Veranstaltung im Gesundheitsamt vor.
Während des Nationalsozialismus spielten die Gesundheitsämter eine zentrale Rolle bei der sogenannten erbgesundheitlichen und sozialhygienischen Überwachung der Bevölkerung. Sie sammelten Daten zum Gesundheitszustand der Bürgerinnen und Bürger. Als „höchstes Ziel“ seiner Arbeit betrachtete das Gesundheitsamt, wie der Leiter der Behörde Werner Fischer-Defoy 1935 in einem Tätigkeitsbericht schrieb, „einen erbgesunden Nachwuchs zu sichern und das deutsche Volk in seinem Bestand und Wesen zu erhalten.“ Einträge beziehungsweise Querverweise in der Erbkartei konnten über persönliche Schicksale der Frankfurterinnen und Frankfurter entscheiden, wenn etwa bei einer jungen Frau fehlende Fügsamkeit festgestellt, ‚angeborener Schwachsinn‘ diagnostiziert und somit eine Sterilisation angeordnet wurde. Oder wenn aufgrund einer vermeintlichen Erbkrankheit eine Eheschließung untersagt wurde. „Es sind Geschichten wie diese, die uns 90 Jahre nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten schaudern lassen. Und es ist mir ein großes persönliches Anliegen, dass diese Schicksale nicht in Vergessenheit geraten und die Geschichte des Gesundheitsamts Frankfurt während des Nationalsozialismus vom Fritz Bauer Institut intensiv aufgearbeitet wurde“, sagt Gesundheitsdezernent Majer. „Dieser Teil unserer Geschichte darf nicht vergessen werden. Dies gilt insbesondere in einer Zeit, in der antisemitische und rassistische Stimmen in der Öffentlichkeit zunehmend lauter und aggressiver werden.“
„In Frankfurt hatte man schon sehr früh begonnen, eine Erbkartei anzulegen. 1935 wurde die Einrichtung einer solchen Kartei für alle Gesundheitsämter verpflichtend, in Frankfurt gab es sie bereits seit 1933. Im Jahr 1943 umfasste die Frankfurter Erbkartei 420.000 Karten, rund 58 Prozent der Bevölkerung waren damit aktenkundig“, sagt Kolata. War in der Anfangszeit eine Halbtagsstelle für die Pflege der Kartei vorgesehen, waren es wenig später drei Vollzeitstellen und sechs weitere Stellen für den Recherchedienst. Denn in Frankfurt waren die einzelnen Karteikarten, wie eingangs erwähnt, wenig aussagekräftig. Stattdessen arbeitete das Gesundheitsamt mit Verweisen auf Akten, die beispielweise in der Nervenklinik oder im Fürsorgeamt vorlagen und in denen sich entsprechende Einträge und Diagnosen fanden, die zu einem Eheverbot, einer Sterilisation oder auch zu einer Einweisung in sogenannte Heilanstalten führen konnten. Zumeist waren es sozial benachteiligte oder am Rande der Gesellschaft stehende Menschen, die vom Behördennetzwerk betreut, überwacht, reglementiert und diszipliniert wurden. „Was zwischen 1933 und 1945 passierte, war eine Abkehr vom Fürsorgeprinzip hin zu einer sogenannten Führung der Gesundheit. Der damalige Amtsleiter Fischer-Defoy schreibt in einem Aufsatz aus dem Jahr 1935 von einem ‚Bollwerk gegen alles Krankhafte‘, das man durch die Stärkung der Gesunden errichten wolle“, sagt Dr. Peter Tinnemann, Leiter des Gesundheitsamts. „Wer körperlich und geistig gesund war, nutze der Volksgemeinschaft, wer schwach war, galt als Last und wurde ausgegrenzt. Diese systematische Aussonderung von Fürsorgebedürftigen gehört zu den dunkelsten Teilen der Geschichte der Bevölkerungsmedizin und darf nie wieder vorkommen.“
Eine der zentralen Fragen von Kolatas Forschungsarbeit war die nach der behördlichen Praxis: Wie konnte ein Amt zu einem derart umfassenden Wissen über die Bevölkerung kommen? „In Frankfurt gelang es durch ein Netzwerk aus Institutionen und Personen, in dessen Zentrum das Gesundheitsamt stand. Es arbeitete unter anderem sehr eng mit dem Fürsorgeamt zusammen, dessen Fürsorgerinnen in direktem Kontakt mit den Menschen in den Stadtteilen standen“, erklärt Kolata. „Wenn es etwa bei einer Familie Schwierigkeiten bei der Kindererziehung gab und eine Fürsorgerin die Familie unterstützte, konnte ein Bericht dieser Fürsorgerin den Anstoß geben, die Kinder bei der Jugendsichtungsstelle untersuchen zu lassen, was wiederum zu einem Aktenvermerk führen konnte.“ Auch die psychiatrischen Dienststellen, die Nervenklinik und die Geschlechtskrankheiten-Fürsorge arbeiteten der „Abteilung für Erb- und Rassenpflege“ des Gesundheitsamts zu. Und selbst aus einem freiwilligen Besuch der Eheberatungsstelle konnte eine Anzeige zur Sterilisation hervorgehen, wenn etwa der Familienstammbaum einen erbkranken Verwandten aufwies. „Es wurde viel Wissen aus anderen Kontexten gesammelt“, sagt Jens Kolata.
Fragmente dieses Wissens sind bis heute erhalten. Das Institut für Stadtgeschichte bewahrt den überlieferten Teil der Erbkartei in seinem Archiv auf – insgesamt 244 Kartons voller Karteikarten. Aus ihnen hat der Historiker für seine Forschungsarbeit eine Stichprobe gezogen und dann noch einmal eine Stichprobe aus den Fallakten, die ebenso in Teilen überliefert sind. „Es geht bei dieser Forschungsarbeit auch darum, die Perspektive der Betroffenen darzustellen“, erklärt Kolata. „Jede dieser Karten steht für ein individuelles, nicht selten tragisches Schicksal. Allerdings werden diese Biografien erst bei der Recherche in den detaillierten Fallakten über die Betroffenen plastisch.“ So manches Schicksal aus diesen Akten ist ihm nahegegangen.
Beispielsweise der Fall des 34-jährigen Heinrich M. Dieser wehrte sich ab Juni 1936 über beinahe anderthalb Jahre hinweg mit allen ihm zur Verfügung stehenden formalen Mitteln gegen das Verfahren vor dem Frankfurter Erbgesundheitsgericht, welches über seine Sterilisation entschied. Er hatte in den 1920er Jahren einen Psychiatrieaufenthalt gehabt. Nach dem Wissen des Gesundheitsamts, das den Antrag auf Sterilisation gestellt hatte, litten mehrere seiner Verwandten an Schizophrenie. Der verheiratete Heinrich M. betonte dagegen, „erbgesund“ zu sein. Einen angeordneten Aufenthalt in der Frankfurter Nervenklinik zur Begutachtung konnte er nicht abwenden. Eine Einsichtnahme in sein Gutachten wurde ihm verweigert. Nachdem das Erbgesundheitsgericht seine Sterilisation wegen erblicher Schizophrenie angeordnet hatte, reichte Heinrich M. Widerspruch ein. Doch auch das Erbgesundheitsobergericht Frankfurt bestätigte in letzter Instanz den Beschluss, ihn sterilisieren zu lassen. Sämtliche seiner Anträge wurden abgewiesen. Heinrich M. wurde schließlich im November 1937 operativ sterilisiert.
Schon während der Weimarer Republik gab es Bestrebungen, Fälle wie diesen unter dem Aspekt der Erbgesundheit zu überwachen oder gar zu disziplinieren. Daher befasst sich Kolatas Forschungsarbeit auch mit der Zeit ab 1920. Und auch nach 1945 fand die Erbkartei Anwendungen bei den Ärztinnen und Ärzten, von denen viele nach Kriegsende weiterhin im Gesundheitsamt tätig waren – für die Entnazifizierung und Weiterbeschäftigung reichte der Nachweis, kein Mitglied der NSDAP gewesen zu sein. „Für die Behörde war es offenbar praktisch, eine so breite Datenerfassung zu haben“, sagt Jens Kolata. „Die Erbkartei wurde als Personenkartei weiterhin zu Rate gezogen, beispielsweise wenn ein Kind adoptiert werden sollte und die städtischen Behörden künftigen Adoptiveltern versichern wollten, dass das Kind gesund ist. Die Kartei wurde bis in die späten 1960er Jahre genutzt und auch gepflegt. Die letzte Karte, die ich während meiner Recherchen gefunden habe, stammt aus dem Jahr 1968.“
Drei Jahre lang hat Jens Kolata, unterstützt durch eine studentische Hilfskraft, an den Forschungen zu „Sozialhygiene und Gesundheitspolitik in Frankfurt am Main 1920 bis 1960“ gearbeitet. Zwei davon galten den Archivrecherchen, eines der Verschriftlichung, im kommenden Jahr erscheint die Publikation seiner Forschungsergebnisse. Für die Stelle am Fritz Bauer Institut ist der gebürtige Schwabe von Tübingen nach Frankfurt gezogen. „Dieses Projekt war eine großartige Möglichkeit, mich drei Jahre lang konzentriert der wissenschaftlichen Erforschung eines Themas zu widmen, zu dem ich durch frühere Projekte schon viele Anknüpfungspunkte hatte“, sagt Kolata. So hat er unter anderem 2015 einen Begleitband zu einer von ihm mitkuratierten Ausstellung über den nationalsozialistischen Rassenforscher Hans Fleischhacker unter dem Titel „In Fleischhackers Händen“ und 2017 einen Tagungsband zum Thema „Besatzung, Vernichtung, Zwangsarbeit“ mitherausgegeben. In seinem Aufsatz „Zwischen sozialistischer und nationalsozialistischer Eugenik“ rekonstruierte er die Geschichte der ersten eugenischen Eheberatungsstelle der Berliner Stadtverwaltung und die Biografie von deren Leiter, dem Arzt Friedrich Karl Scheumann, in der Weimarer Republik und der frühen NS-Zeit. Sein Interesse an der NS-Medizingeschichte wurde in einer Vorlesung zur Geschichte der Eugenik geweckt. Vor seinem Wechsel an den Main war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Geschichtswerkstatt Tübingen und zudem Geschäftsführer des Vereins Lern- und Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus Tübingen tätig. Die Zeit des Nationalsozialismus könne man nicht oft genug beleuchten. „In der Auseinandersetzung mit der Rolle der Medizin im Nationalsozialismus kann man auch viel über die damaligen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse lernen“, sagt Jens Kolata.