FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Landwirtschaft und Umwelt

Fischereischein

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Den Fischereischein stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Fischereischein oder das erfolgreiche Bestehen einer Fischerprüfung. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Ersterteilung:

  • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich abgelegte Fischerprüfung (Original)
  • ein aktuelles Passbild
  • Ausweisdokument

Bei Verlängerung:

  • Fischereischein
  • Ausweisdokument
  • ggf. ein Passbild wenn kein Freifeld zur Verlängerung mehr vorhanden ist

 

Beantragung/Verlängerung eines Fischereischeins in Corona-Zeiten

Die Beantragung/Verlängerung ist auf dem postalischen Wege möglich.

Folgende Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:

  • Antrag (siehe Anträge/Formulare)
  • Prüfungszeugnis im Original
  • 1 Passbild


Folgende Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt (sofern Sie einen hessischen Fischereischein besitzen und auf der Innenseite Flächen zur Verlängerung frei sind):

  • Antrag (siehe Anträge/Formulare)
  • Fischereischein im Original

Sofern Sie ein Prüfungszeugnis im Original mit versenden, wird der Rückversand mit einer Postzustellungsurkunde erfolgen. Die Gebühr für den Versand mit einer Postzustellungsurkunde beträgt zusätzlich 3,45 €.

Um die Bearbeitungszeit zu verringern besteht die Möglichkeit, dass Sie die geforderten Unterlagen in den Briefkasten des Ordnungsamtes einlegen. Der Briefkasten befindet sich am Mitarbeitereingang des Ordnungsamtes.

Die Bearbeitungszeit beträgt nach Erhalt der Unterlagen zwei Wochen. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes Ihres Fischereischeines ab.

Welche Gebühren fallen an?

Erwachsene
10-Jahresfischereischein 86,00 Euro
5-Jahresfischereischein 45,00 Euro
1-Jahresfischereischein 17,50 Euro
Touristenfischereischein 12,50 Euro

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 5 bis 7 Tage, da das Verfahren auf dem Postweg stattfindet.

Rechtsgrundlage

§ 25 Hessisches Fischereigesetz Hessisches FischereigesetzExternal Link

Was sollte ich noch wissen?

Ausländische Fischereischeine werden nicht anerkannt. In diesen Fällen ist ein Vorbereitungslehrgang sowie eine deutsche Fischerprüfung abzulegen.
Fischereischeine, die von einer Behörde außerhalb von Hessen erteilt wurden, machen eine Neuausstellung des Fischereischeines notwendig.

Unterstützende Institutionen

Informationen und Termine für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer. 

Verband Hessischer Fischer

Bemerkungen

Staatliche Fischerprüfung

An folgenden Terminen finden im Ordnungsamt die nächsten staatlichen Fischerprüfungen statt.

Termine 2024

Montag, 26.02.2024  13 und 15 Uhr 
Donnerstag, 27.06.2024 13 und 15 Uhr
Montag, 25.11.2024 13 und 15 Uhr