Wer die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Fischereischein. Den Fischereischein stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Fischereischein oder das erfolgreiche Bestehen einer Fischerprüfung. Für den Jugendfischereischein ist vom 10. bis zum 16. Lebensjahr keine Fischerprüfung erforderlich.
Bei Ersterteilung:
Bei Verlängerung:
Beantragung/Verlängerung eines
Fischereischeins in Corona-Zeiten
Die
Beantragung/Verlängerung ist auf dem postalischen Wege möglich.
Folgende
Unterlagen werden für die Beantragung benötigt:
Für
Jugendfischereischeine zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde
Folgende
Unterlagen werden für die Verlängerung benötigt (sofern Sie einen hessischen Fischereischein besitzen und auf der Innenseite
Flächen zur Verlängerung frei sind):
Sofern Sie ein Prüfungszeugnis im Original mit versenden, wird der Rückversand mit einer Postzustellungsurkunde erfolgen. Die Gebühr für den Versand mit einer Postzustellungsurkunde beträgt zusätzlich 3,45 €.
Um die Bearbeitungszeit zu verringern besteht die Möglichkeit, dass Sie die geforderten Unterlagen in den Briefkasten des Ordnungsamtes einlegen. Der Briefkasten befindet sich am Mitarbeitereingang des Ordnungsamtes.
Die Bearbeitungszeit beträgt nach Erhalt der Unterlagen zwei Wochen. Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes Ihres Fischereischeines ab.
Erwachsene | |
10-Jahresfischereischein | 86,00 Euro |
5-Jahresfischereischein | 45,00 Euro |
1-Jahresfischereischein | 17,50 Euro |
Touristenfischereischein | 12,50 Euro |
Jugendliche ab 10 Jahren | |
Jugendjahresfischereischein | 7,50 Euro |
5-Jahresjugendfischereischein | 23,00 Euro |
In der Regel wird der Fischereischein bei Vorsprache erteilt.
§ 25 Hessisches Fischereigesetz Hessisches FischereigesetzExternal Link
Ausländische
Fischereischeine werden nicht anerkannt. In diesen Fällen ist ein
Vorbereitungslehrgang sowie eine deutsche Fischerprüfung abzulegen.
Fischereischeine, die von einer Behörde außerhalb von Hessen erteilt wurden,
machen eine Neuausstellung des Fischereischeines notwendig.
Informationen und Termine für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung finden Sie auf der Homepage vom Verband Hessischer Fischer.
Staatliche Fischerprüfung
An folgenden Terminen finden im Ordnungsamt die nächsten staatlichen Fischerprüfungen statt.
Termine 2022
Montag, 14.02.2022 | 13 und 15 Uhr AUSGEBUCHT! Es sind keine freien Plätze mehr vorhanden. |
Montag, 20.06.2022 | 13 und 15 Uhr AUSGEBUCHT! Es sind keine freien Plätze mehr vorhanden. |
Montag, 14,11.2022 | 13 und 15 Uhr |
Die
Prüfung wird im Ordnungsamt, Kleyerstraße 86 (5. Stock), 60326 Frankfurt am
Main abgehalten.
Aufgrund der aktuellen Situation ist nur eine begrenzte Anzahl an
Teilnehmenden möglich. Die Termine stehen ausschließlich für Frankfurter
Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
Für
die Anmeldung zur Prüfung schreiben Sie bitte eine E-Mail an wjf@stadt-frankfurt.de. Sofern noch
Plätze zur Verfügung stehen, erhalten Sie daraufhin alle weiteren Informationen
(Antragsformular etc.) per E-Mail.