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Umwelt

BHKW - In Gewerbe & Büro

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Leistungsbeschreibung

BHKW – sinnvoll für Gewerbe und Büro

 

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist dann wirtschaftlich, wenn es möglichst viele Stunden im Jahr läuft. Als Richtwert gilt: ca. 5.000 Stunden pro Jahr.

Ab einem Wärmebedarf von 100.000 kWh wird es für Gewerbebetriebe oder Bürogebäude interessant ein BHKW einzusetzen.

 

Kommt zu diesem Wärmebedarf auch noch ein konstanter Strombedarf sind alle Voraussetzungen für einen wirtschaftlich sinnvollen Einsatz eines BHKW erfüllt, da sich der selbsterzeugte Strom gut im eigenen Betrieb nutzen lässt. Besonders interessant also für:

  • Bäckereien/ Metzgereien
  • Wäscherein/ Druckereien
  • Gewächshäuser/ Landwirtschaft
  • Bürogebäude

 

Unser Angebot für Sie

  • Kostenloser BHKW-Check

Wir erstellen für Sie eine unverbindliche Machbarkeitsuntersuchung. Sprechen Sie uns an.

  • Klimaschutzstadtplan

Hier finden Sie Informationen zu einer Vielzahl realisierter BHKW Projekte in Frankfurt. Viele Kurzbeschreibungen sind in diesem virtuellen Stadtplan hinterlegt.

  • BHKW Checkliste

Das „Who is Who“ der Kraft-Wärme-Kopplung in Frankfurt. Adressen von Netzbetreibern, Genehmigungsstellen, Fördermittelgebern.

  • BHKW Contracting - Anbieterliste

Sie wollen die Installation u. den Betrieb Ihrer KWK Anlage lieber anderen überlassen. Sie wollen sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Sie wollen dennoch die die Vorteile niedrigerer Kosten und eines positiven Images nutzen. Die auf der nebenstehenden Liste aufgeführten Unternehmen unterstützen Sie.

  • BHKW Installateure

Wer liefert, installiert und wartet ein BHKW? Die Liste gibt Auskunft, speziell für den Raum Frankfurt.

  • BHKW Planerliste

Besonders größere BHKW Anlagen sollten sorgfältig geplant werden. Ingenieurbüros mit großer Erfahrung auf diesem Gebiet finden Sie auf unserer Planerliste.

 

Einfache Realisierung

BHKW sind vorkonfektioniert – quasi von der Stange – in allen Größen- und Leistungsklassen (Waschmaschinengröße bis Schiffsdiesel) am Markt verfügbar.

Der Einbau und die Einbindung in ein neues oder bestehendes Heizungssystem erfolgt in der Regel problemlos innerhalb eines halben Tages.

Die Wartung erfolgt – wie bei Ihrem Heizkessel – über das Fachunternehmen. Es bietet sich ein sogenannter Vollwartungsvertrag an. Dieser Vertrag regelt die Wartungsintervalle und –tätigkeiten. Die Kosten werden in der Regel anhand der produzierten Kilowattstunden Strom abgerechnet.

Hilfreich für Sie können nebenstehende Listen von lokalen und regionalen Fachunternehmen aber auch von Projektbeispielen sein, die Sie im Prozeß von der Projektidee bis zur Umsetzung Ihres BHKW betreuen können.

 

Voraussetzungen für ein BHKW

  • Mindestwärmebedarf:

Ab 100.000 kWh können BHKW sinnvoll eingesetzt werden. Je gleichmäßiger sich Ihr Wärmebedarf über das Jahr verteilt desto besser.

  • Strombedarf:

Sollten Sie einen gleichmäßig hohen (Allgemein-) Strombedarf haben, kann ein BHKW für Sie sehr rentabel werden. Sie müssen den Strom nicht bei beim Versorgungsunternehmen kaufen – Sie bekommen sogar noch eine gesetzliche garantierte Förderung obendrauf.

  • Hydraulischer Abgleich (HA)

Der HA stellt sicher dass jeder Wärmeabnehmer gerade mit der Wärmemenge versorgt wird die er benötigt. Dadurch kommt es zu niedrigen Rücklauftemperaturen, die die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des gesamten Heizsystems erhöhen.

 

Fördermöglichkeiten für BHKW im Gewerbebetrieb

  • KfW Erneuerbare Energien - "Standard„

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG) vom 25.10.2008 erfüllen

- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von KWK-Anlagen

- Anlagen zur Wärmeerzeugung, die die Anforderungen des Programmteils "Erneuerbare Energie - Premium" nicht erfüllen.

  • Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)

Mit dem KWKG soll der Erhalt, die Modernisierung und der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gefördert werden. Das Gesetz regelt die Vergütung des in das öffentliche Netz eingespeisten Stroms. Die Vergütung für eingespeisten Strom besteht aus drei Bestandteilen und wird zur Einspeisevergütung, also dem Betrag in Cent pro Kilowattstunde, die der Betreiber letztendlich erhält, aufsummiert.

  • Energiesteuer Gesetz (EnergieStG)

BHKW-Anlagen sind nach §53 a+b EnergieStG von der Energiesteuer befreit. Die mit der Brennstoffrechnung gezahlte Energiesteuer wird für den gesamten Brennstoffeinsatz zur Erzeugung von Strom und Wärme bei Erfüllung der Bedingungen aufgrund der Energiesteuermeldung vom Hauptzollamt erstattet.

  • Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Beim Betrieb eines BHKW mit erneuerbaren Energien, z. B. einem Pflanzenöl- oder Holzpellet-Stirling-Motor, wird der Strom nach dem EEG vergütet, mit garantiertem Vergütungssatz über 20 Jahre. Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom abzunehmen. Es wird entweder nach dem KWKG oder nach dem EEG vergütet.

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