Wenn Sie ein Reisegewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür in
der Regel eine von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellte, bundesweit gültige
Reisegewerbekarte.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit erst dann ausüben, wenn Sie
in Besitz dieser Reisegewerbekarte sind.
Ein Reisegewerbe üben Sie aus,
wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder
selbständig Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben
oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen
aufsuchen.
Eine Erlaubnis für Reisegewerbe benötigen Sie ebenfalls für
selbständig unterhaltende Tätigkeit als Schausteller.
Jeder der ein
Reisegewerbe ausüben möchte, benötigt eine eigene Reisegewerbekarte. Die
Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar!
Im Rahmen des
Erlaubnisverfahrens wird überprüft, ob Sie die für Ihre Tätigkeit erforderliche
Voraussetzungen erfüllen.
Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Reisegewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
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