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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Gewerbeschein

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Bitte unbedingt beachten:

Allgemeine Hinweise zur Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung

Eine Bescheinigung berechtigt insbesondere nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen gegen eine Anzeige- oder Erlaubnispflicht oder eine Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle können mit Geldbuße, in bestimmten Fällen (vgl. § 148 GewO) auch mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Fortsetzung eines ohne eine etwa erforderliche Erlaubnis oder Eintragung in die Handwerksrolle begonnenen Betriebes kann verhindert werden (§ 15 Abs. 2 GewO, § 16 HwO).

Ausländer und Ausländerinnen, mit Ausnahme der EU/ EWR-Ausländer/Ausländerinnen, die in eigener Person im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, bedürfen einer Aufenthaltsgenehmigung der dafür zuständigen Ausländerbehörde, nach der ihnen die Ausübung des betreffenden Gewerbes ausländerrechtlich gestattet ist.

Bitte entsprechende Nachweise in Form von persönlichen Ausweisen beifügen.

Bei einer Erstanmeldung oder Änderung einer in einem Handels-, Genossenschaftsregister oder dgl. eingetragenen Firma bitte immer Kopie des aktuellen Registerauszuges beifügen.

Gewerbetreibende ohne Wohnsitz in Frankfurt am Main müssen als Nachweis ihrer Wohnanschrift eine Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepasses mit Meldebescheinigung beifügen.

Welche Gebühren fallen an?

Wichtiger Hinweis zur schriftlichen Empfangsbescheinigung (Gewerbeschein) § 15 Abs.1 Gewerbeordnung (GewO)

Nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 19.11.2012 (GVBl. S. 484, 2013 S. 44) in der derzeit gültigen Fassung beträgt die Gebühr für eine Empfangsbescheinigung 8,00 Euro pro Exemplar.

Die Gebühr kann wie folgt entrichtet werden:

a) Durch Übersendung eines auf die Gebührenhöhe lautenden Verrechnungsschecks
b) Durch Einzahlung auf das Konto des Ordnungsamtes bei der Postbank Frankfurt

bitte unbedingt angeben
IBAN DE95 5001 0060 0007 1496 02
BIC/SWIFT PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck: 0320.51000000 GewBesch

Achtung:
Zur Bestätigung Ihrer Einzahlung übersenden Sie uns bitte eine Kopie des Kontoauszugs oder der Onlineüberweisung. Ohne diesen Nachweis ist die Ausstellung der Empfangsbescheinigung nicht möglich.

Verrechnungsscheck bzw. Einzahlungsnachweis bitte einsenden an:
Stadt Frankfurt am Main
- Der Magistrat -
Ordnungsamt - Gewerberegister
60275 Frankfurt am Main


Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige entstehen separate Kosten von 28,00 Euro.

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