Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerberegister
Auskünfte können nur auf schriftliche Anfrage oder bei persönlicher Vorsprache erteilt werden.
Die Übermittlung der einfachen Auskunft beinhaltet die drei Grunddaten Name/Firma, Anschrift und Tätigkeit des/der Gewerbetreibenden.
An nichtöffentliche Stellen (z.B. Privatpersonen) können erweiterte Auskunftsdaten wie, private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn- und ggf. Ende unter der Voraussetzung übermittelt werden, dass der/die Auskunftsbegehrende ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (§ 14 Abs. 7 GewO). Bei der Glaubhaftmachung wird neben dem schlüssigen Vortrag des/der Auskunftsbegehrenden (Angaben warum erweiterte Daten – z.B. Wohnanschrift – benötigt werden usw.) noch die Vorlage einschlägiger Dokumente (z.B. Kaufvertrag, Mahnung) verlangt.
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Es genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Die Auskünfte aus der Gewerbedatei entsprechen den Daten, die bis zum Tage der Auskunftserteilung angezeigt wurden.
Das schriftliche
Auskunftsersuchen übersenden Sie bitte zusammen mit dem Nachweis der erfolgten
Zahlung (Kopie des Kontoauszuges oder der Onlineüberweisung) an
Stadt Frankfurt am Main
Der Magistrat
Amt 32 - Gewerberegister
60275 Frankfurt am Main
oder per Mail an: http://gewerberegister.amt32@stadt-frankfurt.de/External Link
Die Auskunft aus dem Gewerberegister ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für Auskünfte aus dem Gewerberegister Frankfurt a.M. betragen für die
einfache Auskunft = 13,00 Euro
erweiterte Auskunft = 16,00 Euro
Die Gebühren sind
durch Überweisung auf folgendes Konto zu begleichen:
Postbank Frankfurt
IBAN: DE
95500100600007149602
BIC/SWIFT:
PBNKDEFFXXX
Verwendungszweck:
Zur Bestätigung der
Gebührenzahlung übersenden Sie uns bitte zusammen mit Ihrem Auskunftsersuchen
immer eine Kopie des Kontoauszuges oder der Onlineüberweisung.
Bei persönlicher Vorsprache kann die Zahlung bar oder mit EC-Karte (PIN-Nummer erforderlich) erfolgen.