FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Das gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb verlegt wird,  
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
  3. sich der Name des Gewerbetreibenden ändert, oder
  4. der Betrieb aufgegeben wird.

Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden. Die Formulare finden Sie rechts. Sie können Sie ausfüllen und ausdrucken oder ausdrucken und von Hand (bitte gut lesbar) ausfüllen. Die ausgefüllten Vordrucke übersenden Sie uns bitte per Post, Telefax oder E-Mail. 

Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Gewerbeschein (siehe rechts). Fragen zu Gewerbean-, Gewerbeum- und -Gewerbeabmeldungen können Sie direkt mit dem Gewerberegister des Ordnungsamtes klären. Die Kontaktangaben finden Sie untenstehend.

Hinweis

Als Service für deutsche und ausländische Unternehmen und Dienstleister bietet die Stadt Frankfurt am Main eine zentrale Kontaktstelle, die als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Verwaltung dient. Der Ansprechpartner Frankfurt (APF) arbeitet ämter-, behörden- und institutionsübergreifend als Berater, Lotse und Vermittler bei allen dienstleistungsrelevanten Verwaltungsverfahren für die Unternehmer und Dienstleistungserbringer.

Unternehmen aus dem In- und europäischen Ausland (EU-Mitgliedstaaten sowie EFTA-Staaten) können elektronisch das gesamte Anmelde- und Genehmigungsverfahren über eine einheitliche Stelle beim Land Hessen (Einheitlicher Ansprechpartner, EAH) abwickeln. Der EAH überprüft die Vollständigkeit der Unterlagen, leitet diese an die zuständigen Stellen weiter, überwacht die dreimonatige Genehmigungsfrist und die termingerechte Übermittlung der Genehmigung an den Antragssteller.

Einen Link zu den Informationsseiten des APF und dem elektronischen Portal des EAH finden Sie hier: 

Elektronisches Portal EAHExternal Link

Welche Gebühren fallen an?

Für die Entgegennahme einer Gewerbeanzeige durch die Behörde sind generell Kosten in Höhe von 28,00 € zu entrichten. Diese beinhalten jedoch nicht die Ausstellung einer Empfangsbescheinigung (“Gewerbeschein“), die unter Umständen zur Vorlage bei anderen Behörden, Institutionen oder Geschäftspartnern benötigt wird. Eine weitere Rückmeldung an Sie erfolgt dann nicht. Sofern Sie jedoch eine Empfangsbescheinigung (“Gewerbeschein“) wünschen, erhöhen sich die Kosten um 8,00 € auf insgesamt 36,00 € und Sie erhalten das entsprechende Dokument per Post.

Was sollte ich noch wissen?

Wichtiger Hinweis des Finanzamtes zur steuerlichen Erfassung

Mit Wirkung vom 01. Januar 2021 ist es bei Unternehmensgründungen zwingend erforderlich, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb einer Frist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Hierfür steht der Link Finanzamt UnternehmensgruendungExternal Link zur Verfügung.

Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie ausschließlich beim Finanzamt.

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