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Gewerbe einschließlich Gaststätten

Bewachungsgewerbe

Zuständige Stelle

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Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihren Firmensitz in Frankfurt am Main haben und folgende Tätigkeiten gewerbsmäßig ausüben wollen, benötigen Sie von unserer Behörde eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung 'Bewachungsgewerbe'.

  • Bewachung von Leben fremder Personen (Personenschutz)
  • Bewachung von Eigentum fremder Personen
  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
  • Schutz vor Ladendieben
  • Bewachung im Einlassbereich von Diskotheken

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind Ihre Zuverlässigkeit, eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), für Ihren Betrieb ausreichende Mittel oder Sicherheiten und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (nach der Bewachungsverordnung).

Wer im Angestelltenverhältnis Bewachungsaufgaben ausführt, benötigt keine eigene Bewachungserlaubnis. Für diesen Personenkreis gilt jedoch folgendes: Der Unternehmer ist verpflichtet, alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens Bewachungsaufgaben ausführen sollen, vorher dem Ordnungsamt zu melden.

Sollten Sie weitere und detailliertere Informationen zum Thema Bewachungsgewerbe (Genehmigungsverfahren, Voraussetzungen, Kosten usw.) wünschen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen telefonisch oder online durch das Kontaktformular gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Rechtsgrundlage

§ 34 Gewerbeordnung - Bewachungsgewerbe BewachungsgewerbeExternal Link

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