FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Bürger machen Politik / Wahlen

Demonstrationen, Versammlungen

Zuständige Stelle

Kleyerstraße 86
60326 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Nach dem Versammlungsfreiheitsgesetz sind Versammlungen anzeigepflichtig. Eine Versammlung im Sinne dieses Gesetzes ist eine örtliche Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Ein Aufzug ist eine sich fortbewegende Versammlung.

Die Meinungskundgabe muss dabei stets im Vordergrund stehen.

Das Versammlungsfreiheitsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen sowie reinen Infoständen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Service-Center VeranstaltungenInternal Link und auf Grünflächen an das GrünflächenamtInternal Link

Für die Beantragung sonstiger Sondernutzungen von öffentlichen Straßen und Flächen (Kunstaktionen, Straßenmusik, Ausstellungen u.ä.) wenden Sie sich bitte an das Amt für Straßenbau und ErschließungInternal Link.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wer eine öffentliche Versammlung durchführen will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung schriftlich anzuzeigen. Dabei muss die Anmeldung folgende Punkte beinhalten:

  • Name und Anschrift der/ des Anmeldenden (Privatperson oder Organisation)
  • Name, Anschrift und Telefon des Versammlungsleiters
  • Datum, Uhrzeit, Versammlungsort bzw. Demonstrationsroute der Versammlung
  • Thema bzw. Anlass
  • Geschätzte Teilnehmendenzahl
  • Zahl der Ordnerinnen und Ordner

  • Nähere Erläuterungen des Versammlungsverlaufs, Art der Beschallung, Aufbauten etc.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

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