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Geburt

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen beim Jugend- und Sozialamt

Zuständige Stelle

Eschersheimer Landstraße 223
60320 Frankfurt am Main
Telefon
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Leistungsbeschreibung

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung ist vom Vater zu beurkunden, der mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratet ist.
Diese Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, beim Notar oder auch beim Jugendamt vorgenommen werden.

Mit der Vaterschaftsanerkennung wird geklärt, wer der Vater des Kindes ist. Damit geht auch die erb- und unterhaltsrechtliche Beziehung zum Vater einher.

Vaterschaftsanerkennungen mit entsprechenden Zustimmungserklärungen können auch bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.

Zur Vorsprache beim Jugendamt werden die aktuellen Ausweise benötigt und ggf. eine Geburtsurkunde des Kindes, wenn diese vom Standesamt bereits ausgestellt wurde.

Verfügen die Eltern über keine ausreichenden Deutschkenntnisse, so wird ein Dolmetscher zur Beurkundung benötigt. Der Dolmetscher kann eine Person des Vertrauens der Eltern sein und wird zum Termin mitgebracht. Der Dolmetscher darf jedoch nicht verwandt oder verschwägert mit den Eltern sein, sondern es sollte sich vielmehr um einen Freund oder Bekannten, Arbeitskollegen oder Nachbarn handeln. Der Dolmetscher muss sich bei der Beurkundung ebenfalls mit einem aktuellen Ausweis ausweisen können.

Sorgeerklärungen

Sorgeerklärungen können von Eltern abgegeben werden, die nicht miteinander verheiratet sind.

Mit der gemeinsamen Sorgeerklärung regeln die Eltern alle Belange für ihr Kind gemeinsam. Hierzu zählen u.a. "welche Schule soll das Kind besuchen?", "wo soll sich das Kind aufhalten?", "soll Vermögen gebildet werden, wenn ja welches?" und so weiter. Differenzierte Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht können die Eltern vorab bereits in den Sozialrathäusern der Stadt Frankfurt am Main bei der Abteilung Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst klären.

Die gemeinsame Sorge beginnt mit dem Tag der Beurkundung beim Notar oder beim Jugendamt. Da die Sorgeerklärung auch schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden kann, beginnt sie hier erst mit der Geburt des Kindes. In der Regel hat die Sorgeerklärung bis zur Volljährigkeit des Kindes Gültigkeit, es sei denn ein Elternteil möchte die Sorgeerklärung ändern oder aufheben lassen. Eine Abänderung des gemeinsamen Sorgerechts kann nur Familiengericht beantragt werden.

Sollten Eltern über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügen, wird wieder ein Dolmetscher benötigt, der aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis kommen kann, aber nicht verwandt oder verschwägert mit den Eltern sein darf.

Für die Beurkundung der gemeinsamen Sorge benötigen die Eltern ihren aktuellen Ausweis und eine Geburtsurkunde des Kindes, in dem der Vater namentlich aufgeführt ist. (Ersatzweise auch die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter).

 

Vorsprachen beim Jugendamt der Stadt Frankfurt am Main

Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen und Sorgeerklärungen erfolgen beim Jugendamt- und Sozialamt montags, dienstags und donnerstags. Termine zur Beurkundung können unter den oben angegebenen Kontaktdaten vereinbart werden.