FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

An wen muss ich mich wenden?

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (von 0 bis einschließlich 24 Jahren) aus Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstützt. Mit BuT sollen alle Kinder und Jugendlichen in der Krippe, dem Kindergarten und der Schule gut mitmachen können und in der Freizeit etwas erleben.

BuT Flyer (pdf , 4861KB)Download Link

Erhalten Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Dann erhalten Sie hier Informationen und Unterstützung:

Stadt Frankfurt am Main, Jugend- und Sozialamt

Email: Bildung-Teilhabe@stadt-frankfurt.de
Telefon: 069-212-33133 (Montag – Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr)

Erhalten Sie Bürgergeld? Dann erhalten Sie hier Informationen und Unterstützung:

Jobcenter Frankfurt am Main External Link

Zuständige Stelle

örtlich zuständiges JobcenterExternal Link - Bezieher SGB II und erwerbsfähige Personen mit geringem Einkommen
örtlich zuständiges SozialrathausInternal Link - Bezieher SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz und nicht erwerbsfähige Personen mit geringem Einkommen

Zentrales Team - Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen

Zentrales Team 51.A66
Eschersheimer Landstraße 241-249
60320 Frankfurt am Main


Zentrales Team 51.A66

Eschersheimer Landstraße 241-249
60320 Frankfurt am Main
Telefon
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören:

  • Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
  • Klassenfahrten oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung
  • Schulbedarf
  • Schülerbeförderung (wenn die Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
  • Lernförderung
  • Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtung
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur für Kinder und Jugendliche 0-17 Jahre)

Verfahrensablauf

SGB II: Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, mit Ausnahme der Lernförderung. Der Schulbedarf wird direkt ausbezahlt. Die Leistungen für Ausflüge bzw. mehrtägige Fahrten, Schülerbeförderung, Mittagsverpflegung sowie Teilhabe sind von dem Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt umfasst; sobald ein konkreter Bedarf geltend gemacht wird, entscheidet die zuständige Stelle über die Bewilligung. Für die Lernförderung ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Kinderzuschlag/Wohngeld
: Die Antragstellung ist erforderlich. Die entsprechenden Formulare halten die örtlich zuständigen Behörden bereit. Der Antrag bedarf nicht der Schriftform.

SGB XII: Wie im SGB II ist kein gesonderter Antrag, mit Ausnahme der Leistung für Lernförderung, erforderlich. Allerdings erfolgt im Dritten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) die Leistungsgewährung grundsätzlich ohne obligatorische Antragstellung, so dass für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ein Antrag erforderlich ist.

AsylbLG: Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, mit Ausnahme der Lernförderung (siehe Beschreibung zum SGB II).

 

 

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche ab Geburt, die bzw. deren Familien die Leistungen des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB XII (Sozialhilfe), Kinderzuschlag, Wohngeld oder AsylbLG (Asylbewerberleistungen) erhalten.

Sie müssen Schülerin bzw. Schüler sein (in SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld nur bis einschließlich 24 Jahre und wenn sie keine Ausbildungsvergütung erhalten), soweit sie Leistungen für Ausflüge bzw. mehrtägige Fahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung oder Mittagessen in Anspruch nehmen wollen.

Bei den Leistungen für Teilhabe in Sport, Kultur und Freizeit gilt die Vollendung des 18. Lebensjahres als Obergrenze.

Weitere Voraussetzungen sind bei den einzelnen Leistungen zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Gern stehen wir für Informationsveranstaltungen zum BuT zur Verfügung. Bitte melden Sie sich unter der Telefon-Hotline: +49 (0)69 212-33133Internal Link oder per E-Mail: Bildung-Teilhabe@stadt-frankfurt.deInternal Link

BuT-Merkblatt

Bemerkungen

Das Bildungspaket ist bedarfsauslösend, so dass unter Umständen auch Personen, die sonst keinen Anspruch auf die genannten Sozialleistungen haben, nur aufgrund der Bedarfe für Bildung und Teilhabe der Kinder und Jugendlichen hilfebedürftig sein können (dies ist mit den örtlich zuständigen Stellen zu klären und betrifft das SGB II).

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