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Beratungsangebote

Beistandschaft

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Team D18.2 des Besonderen Dienst JugendhilfeInternal Link.

Zuständige Stelle

Eschersheimer Landstraße 223
60320 Frankfurt am Main
Telefon
Fax
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Broschüre zu Beistandschaft des BMFSJ

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag. Wir empfehlen eine persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung.
Antragsberechtigt ist:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt, die Antragsvoraussetzungen entfallen oder mit Volljährigkeit.

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