FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Fahrzeugzulassung

Wunsch- und Zufallskennzeichen

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Fax
KfZ-Zulassung allgemein
Fachbereich Versicherung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Sie können sich ein von Ihnen gewünschtes und freies Kfz-Kennzeichen für Ihr Fahrzeug aussuchen und vor der Zulassung entweder vor Ort in der Kfz-Zulassungebehörde, über das Internet (siehe Onlinereservierung am Ende des Textes) oder telefonisch unter der Rufnummer +49(0)69 212 42750 reservieren.

Hinweise zur Reservierung

Die Reservierung erfolgt unverbindlich und ausschließlich auf den zukünftigen Halter des Fahrzeuges. Es kann also kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung des von Ihnen gewählten Kennzeichens geltend gemacht werden. Auch die Übertragung des reservierten Kennzeichens auf eine andere Person ist nicht möglich.

Eine Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb der nächsten 90 Tage zugelassen wird. Nach Ablauf dieser Frist wird das Kennzeichen wieder frei. Für eine nicht in Anspruch genommene Reservierung wird keine Gebühr erhoben.

Die endgültige Vergabe der Kennzeichen erfolgt erst im Rahmen der Zulassung. Erst hier kann oftmals festgelegt werden, welche Schildermaße zu fertigen sind. Die vorherige Anfertigung von Kennzeichenschildern bei entsprechenden (Online-)Anbietern aufgrund einer bestehenden Reservierung erfolgt auf eigene Gefahr. Für entstandene Kosten können keine Ersatzansprüche gegen die Stadtverwaltung Frankfurt am Main geltend gemacht werden. Eine Haftung der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wird ausgeschlossen. Datensicherungen sowie Wartungsarbeiten können zu kurzzeitigen Ausfällen des Zentralrechners führen. In dieser Zeit ist es nicht möglich ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

Eine schriftliche oder mündliche Bestätigung der Reservierung durch die Zulassungsbehörde ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Zur Vergabe kurzer Kennzeichenkombinationen gilt folgendes:

Zweistellige Erkennungsnummern (z.B.: F-A 1 ) dürfen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, bei denen die Anbringung einer drei- oder mehrstelligen Erkennungsnummer aufgrund technischer Einschränkungen nicht möglich ist. Die Zuteilung einer solchen Erkennungsnummer erfolgt nur durch die Technische Sachrate der Zulassungsbehörde und nach Prüfung der Notwendigkeit eines Gutachtens. Eine Reservierung dieser Kennzeichen ist nicht möglich.

Dreistellige Erkennungsnummern (z.B. F-A 11 oder F-AA 1) können zwar allen Fahrzeugarten zugeteilt werden, aber auch bei diesen begehrten Kennzeichen kann keine Reservierung erfolgen. Die Vergabe der dreistelligen Erkennungsnummer erfolgt als Wunschkennzeichen (Gebühr 10,20 €) und nur im Rahmen einer persönlichen Antragstellung bei der Zulassung.

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Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für das Wunschkennzeichen betragen 10,20 €. Diese fallen zusätzlich zu den Zulassungsgebühren an.

Für die telefonische und für die Online-Reservierung erhöht sich der Betrag für das Wunschkennzeichen um 2,60 € auf insgesamt 12,80 €.

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