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Fahrzeugzulassung

Außerbetriebsetzung / Stilllegung von Kraftfahrzeugen

Zuständige Stelle

Die Adresse konnte nicht gefunden werden.
Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline KfZ-Zulassung
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
Technische Angelegenheiten und Import KFZ
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Das Fahrzeug soll stillgelegt, abgemeldet oder verschrottet werden. Bei jeder Zulassungsbehörde im Bundesgebiet kann ein bisher zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.
Die Außerbetriebsetzung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt und wieder ausgehändigt. Das Hauptzollamt und die Versicherung werden automatisch über die Außerbetriebsetzung informiert.

Hinweis:
Die Bindung des Kennzeichens an das Fahrzeug entfällt nach Außerbetriebsetzung und die Kennzeichen werden zur anderweitigen Verwendung wieder frei. Eine Reservierung des Kennzeichens zum Zwecke der Wiederzulassung desselben Fahrzeuges ist für maximal ein Jahr möglich. Bei Außerbetriebsetzung aus einem anderen Landkreis kann die Reservierung nur durch die kennzeichenführende Zulassungsbehörde erfolgen.

Online können Sie Ihr Fahrzeug hier außer Betrieb setzen iKfz Online Außerbetriebsetzung von KraftfahrzeugenExternal Link

Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie die nachfolgend aufgezählten Unterlagen im Original mit. Sollten über die angegebenen Unterlagen hinaus Kopien akzeptiert werden, ist dies separat aufgeführt.

•             Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
•             Kennzeichenschild / Kennzeichenschilder
•             ggfs. Verwertungsnachweis des Kfz-Entsorgers bei Verschrottung

Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) abhandengekommen sein, so ist ein zusätzliches Anliegen zur Ersatzausstellung der Zulassungsbescheinigung auszuwählen.

Online-Abmeldung
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sowie die Landesplaketten auf den Kennzeichenschildern nach 2015 ausgestellt worden sein, besteht die Möglichkeit das Fahrzeug online abzumelden. Verwenden Sie hierfür diesen Link und folgen Sie den Anweisungen: Fahrzeugabmelden - Behörden-Serviceportal (behoerden-serviceportal.de)External Link

External Link
Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter BMDV- Internetbasierte Fahrzeugzulassung: So funktioniert „i-Kfz“ (bund.de)External Link

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