Das Fahrzeug soll stillgelegt, abgemeldet oder verschrottet
werden. Bei jeder Zulassungsbehörde im Bundesgebiet kann ein bisher
zugelassenes Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden.
Die Außerbetriebsetzung wird auf der Zulassungsbescheinigung
Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt und wieder ausgehändigt. Das Hauptzollamt und
die Versicherung werden automatisch über die Außerbetriebsetzung informiert.
Hinweis:
Die Bindung des Kennzeichens an das Fahrzeug entfällt nach
Außerbetriebsetzung und die Kennzeichen werden zur anderweitigen Verwendung
wieder frei. Eine Reservierung des Kennzeichens zum Zwecke der Wiederzulassung
desselben Fahrzeuges ist für maximal ein Jahr möglich. Bei Außerbetriebsetzung
aus einem anderen Landkreis kann die Reservierung nur durch die
kennzeichenführende Zulassungsbehörde erfolgen.
Online können Sie Ihr Fahrzeug hier außer Betrieb setzen iKfz Online Außerbetriebsetzung von KraftfahrzeugenExternal Link
Informationen zur Vorgehensweise und Voraussetzungen finden Sie unter Informationen zur Internetbasierten FahrzeugzulassungExternal Link
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.