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Fahrerlaubnis / Führerschein

Schlüsselzahl B196 nach der Fahrerlaubnis-Verordnung

Zuständige Stelle

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Am Römerhof 19
60486 Frankfurt am Main
Telefon
Hotline Führerscheinstelle
E-Mail

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Leistungsbeschreibung

Mit Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zum 31.12.2019 wurde die Schlüsselzahl B 196 erstmalig eingeführt (§ 6b FeV). Diese Schlüsselzahl B 196 gilt für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen

Die Schlüsselzahl B 196 darf nur erteilt werden, wenn der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens 5 Jahren vorliegt (nur EU oder EWR-Fahrerlaubnis).

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl B 196 beträgt 25 Jahre.

Die Fahrerschulung für die Schlüsselzahl B 196 erfolgt über eine ausbildungsberechtigte Fahrschule.

Diese Inhalte der Fahrerschulung können Sie der Anlage 7b zur FeV entnehmen.

Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und dem Eintrag der Schlüsselnummer B 196 darf ein Jahr nicht überschritten werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vollständig vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass. Sofern Sie im Besitz eines Reisepasses sind und keine aktuelle Meldebestätigung vorlegen können (nicht älter als 3 Monate), wird eine Meldeabfrage gegen eine zusätzliche Gebühr von 10,00 € erforderlich. Bei Angehörigen eines nicht EU Staates ist die Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels notwendig gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Führerschein/vorläufiger Führerschein der Klasse B

  • Karteikartenabschrift, sofern Sie Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder rosa) sind, der nicht von der Führerscheinstelle Frankfurt am Main ausgestellt wurde. Die Karteikartenabschrift bekommen Sie von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde. Gerne können Sie die Karteikartenabschrift direkt an uns senden lassen. Ihre Antragstellung kann auch schon ohne Vorlage der Karteikartenabschrift erfolgen.

  • ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

  • Teilnahmebescheinigung über die Fahrerschulung nach Anlage 7b der FeV

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 61,40 €.

Sofern sofort die Aushändigung der Klasse B mit Schlüsselzahl 196 erfolgen soll, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins. Hier fällt eine Zusatzgebühr in Höhe von 10,20 Euro an.

Bearbeitungsdauer


Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 5 Wochen. Der Führerschein kann erst nach Vorlage der Teilnahmebescheinigung durch die Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt werden. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.

Anträge / Formulare

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Hauptwohnsitz erforderlich.

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