Privatpersonen, die Personen mit mindestens Pflegegrad 1 betreuen, können mit einer Ausnahmegenehmigung im jeweiligen Bewohnerparkgebiet auch ohne Bewohnerparkausweis oder Parkschein parken.
Neben einem formlosen Antrag muss ein Nachweis über den Pflegegrad (mind. Grad 1) eingereicht werden.
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag auch Ihr Fahrzeugkennzeichen (Fahrzeug muss auf den Antragstellenden zugelassen sein) an.
Sollten Sie in Ihrer Eigenschaft als gesetzlicher Betreuer einen Antrag stellen, benötigen wir den Betreuungsnachweis.
Die Ausnahmegenehmigung, gültig für ein Jahr, kostet 35 €.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann hier variieren.
Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand Ihrer Anfrage ab, um die Bearbeitung nicht zu verzögern.
§ 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Sitz: Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18) erheben.
Der Antrag kann formlos per E-Mail (ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de) gestellt werden.
Es kann pro pflegebedürftigen Person nur eine Ausnahmegenehmigung erstellt werden.