FRANKFURT.DE - DAS OFFIZIELLE STADTPORTAL

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Finanzielle und sonstige Hilfen

Untersuchungsberechtigungsschein

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (ungeachtet dessen, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).

Sie können Ihren Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen (Online-DienstExternal Link).

Internal LinkAlternativ können Sie persönlich in unseren Bürgerämtern vorsprechen. Hierfür benötigen Sie einen Termin (TerminvereinbarungInternal Link).

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Leistungsbeschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) eines/einer Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein und einen Erhebungsbogen. Beides ist dem untersuchenden Arzt bzw. der untersuchenden Ärztin abzugeben.

Verfahrensablauf

1) Online

  • Sie beantragen online einen Untersuchungsberechtigungsschein (Online-DienstExternal Link).
  • Den Untersuchungsberechtigungsschein und den Erhebungsbogen schicken wir postalisch an Ihre Hauptwohnung. Die Zustellung dauert ca. eine Woche.

 

2) Persönlich

  • Sie sprechen persönlich unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments in einem unserer Bürgerämter vor.
  • Alternativ kann eine erziehungsberechtigte Person unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments stellvertretend einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen.
  • Bei Nachuntersuchungen benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über die Beschäftigungsdauer.

Voraussetzungen

  • Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie nehmen eine Arbeit auf (z.B. Ausbildung). Diese ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate.
  • Sie sind mit Hauptwohnung in Frankfurt am Main gemeldet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Für Nachuntersuchungen benötigen wir eine Bescheinigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin über die Beschäftigungsdauer.

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist gebührenfrei

Die Untersuchungskosten werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
  • Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

Bearbeitungsdauer

Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins im Rahmen einer persönlichen Vorsprache dauert wenige Minuten.

Die Zustellung auf dem Postweg dauert ca. eine Woche.

Rechtsgrundlage

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)

Was sollte ich noch wissen?

Sie brauchen keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen, oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Sollten Sie nach weniger als 14 Monaten Ihren Arbeitgeber wechseln, müssen Sie dem neuen Arbeitgeber das zuletzt gefertigte Ergebnis der Erstuntersuchung aushändigen.
Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Bescheinigung auszuhändigen.

Bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheins, bekommen Sie einen Ersatzschein.

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