Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an ein Frankfurter BürgeramtInternal Link (egal, wo Sie in Frankfurt am Main wohnen).
Hier gelangen Sie zur Online-Terminvereinbarung.Internal Link
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Bitte beachten Sie die derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2.Internal Link
Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.
Für diese Untersuchung wird ein
Beide Dokumente sind dem untersuchenden Arzt auszuhändigen.
Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn Sie mindestens 14 Jahre und höchstens 17 Jahre alt und in Frankfurt am Main mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Es entstehen keine Verwaltungsgebühren.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbschG)
Sollten Sie nach weniger als 14 Monaten Ihren Arbeitgeber wechseln, müssen Sie dem neuen Arbeitgeber das zuletzt gefertigte Ergebnis der Erstuntersuchung aushändigen.
Der bisherige Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses die Bescheinigung auszuhändigen.
Bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheins, bekommen Sie einen Ersatzschein.