Untersuchungsberechtigungsschein

Untersuchungsberechtigungsschein

Finanzielle und sonstige Hilfen

Untersuchungsberechtigungsschein

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Frankfurter BürgerämterInternal Link.

Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein aktuell ausschließlich online beantragen: Online-DienstExternal Link

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Leistungsbeschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) eines/einer Jugendlichen unter 18 Jahren dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


Hierfür benötigen Sie einen Untersuchungsberechtigungsschein und einen Erhebungsbogen. Beides ist dem untersuchenden Arzt bzw. der untersuchenden Ärztin abzugeben.

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