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Finanzielle und sonstige Hilfen

Schwerbehindertenausweis

An wen muss ich mich wenden?

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt am Main

Zuständige Stelle

Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
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Leistungsbeschreibung

Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, wie:

  • besonderer arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Vergünstigungen bei der Einkommensteuerung und
  • vergünstigter oder unentgeltlicher Beförderung mit Bus und Bahn.

Er gibt den Grad der Behinderung und gesundheitliche Merkmale an.

Diese Merkmale sind:

  • aG - außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - Blind
  • Gl - Gehörlos
  • RF - Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
  • 1. Kl. - Berechtigt zur Nutzung der ersten Klasse in Eisenbahnen mit Fahrkarten für die Zweite Klasse oder innerhalb des persönlichen Streckenverzeichnisses (nur bei Versorgungsempfängern nach Bundesversorgungsgesetz oder Bundesentschädigungsgesetz)
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • G - Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr

Die Ausweise haben die Farben gün oder grün/orange. Schwerbehinderte Menschen, welche das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, erhalten einen Ausweis in den Farben grün/orange. Für Schwerbehinderte ab einem Alter von 10 Jahren ist ein farbiges Lichtbild in Passbildgröße erforderlich.

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