Bitte beachten
Sie die generellen derzeitigen Regelungen zu Besuchen im Bürgeramt aufgrund des
Coronavirus SARS-CoV-2Internal Link.
Zum
Infektionsschutz werden Sie gebeten für Termine möglichst alleine
vorzusprechen, bei Anträgen für Minderjährige muss
das Kind jedoch zwingend mit anwesend sein.
Kinder benötigen für Auslandsreisen ein gültiges deutsches Ausweisdokument.
Der Kinderreisepass ersetzt den früheren Kinderausweis und wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter verpflichtet sind,
ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Für Kinder vor Vollendung des 12. Lebensjahres wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt. Danach kann bei Bedarf,
wie bei Erwachsenen ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden.
Den Antrag für Minderjährige kann nur der/die Sorgeberechtigte stellen, der/die seinen/ihren Aufenthalt zu bestimmen hat.
Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält,
den Pass bzw. Kinderreisepass beantragen.
Zur Antragstellung und jeder Aktualisierung (Größe, Augenfarbe, Lichtbild) müssen selbst
Minderjährige (bis hin zum Baby) anwesend sein.