Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Elektronische Kommunikation mit der Stadt Frankfurt am Main

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Die Stadt Frankfurt am Main hat für die rechtskonforme und sichere elektronische Kommunikation mit Gerichten und anderen Behörden besondere elektronische Behördenpostfächer eröffnet. Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach und regulären E-Mail-Adressen nicht möglich ist.

Gruppen von Nutzenden, die über ein eigenes besonderes Postfach verfügen, z.B. Notare (beN), Anwälte (beA), Bürger- und Organisationspostfach (eBO) inklusive Mein Justizpostfach, können über dessen Verzeichnisdienst die besonderen elektronischen Behördenpostfächer der Stadt Frankfurt am Main adressieren.

Eine Liste der besonderen elektronischen Behördenpostfächer der Stadt Frankfurt am Main finden Sie hierInternal Link .

Das besondere elektronische Behördenpostfach basiert auf der sogenannten EGVP-Infrastruktur. Pro Nachricht sind maximal 1000 Anhänge möglich; die Gesamtgröße darf 200 MB nicht überschreiten.

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