Modernisierung des Namensrechts
24.07.2024, 08:34 Uhr
Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts wird zum 01.05.2025 in Kraft treten.
Durch dieses Gesetz ergeben sich neue Möglichkeiten der Namensführung.
Ausführliche Informationen, auch zu organisatorischen Fragen, werden rechtzeitig auf unserer Homepage veröffentlicht.
Aktuell verweisen wir für Fragen auf die Homepage des Bundesjustizministeriums unter Namensrecht - BMJExternal Link.