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Stadtkämmerei

Konzern Stadt?

25.04.2023, 13:52 Uhr

Die Vorgabe "verbundene Unternehmen" gemäß europäischem Beihilferechts

Nach ständiger Rechtsprechung des EuGHs umfasst der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit – unabhängig von ihrer Rechtsform und Art ihrer  Finanzierung (sogenannter funktonaler Unternehmensbegriff). Auf die gesellschaftsrechtliche Organisationsform kommt es nicht an. Ob eine Gewinnerzielungsabsicht oder Gemeinnützigkeit vorliegt, ist ebenfalls nicht entscheidend. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Charakter der Tätigkeit, nicht ihre Zielsetzung.

Ein Beitrag von Lars Scheider, KGSt Journal 

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