Konzern Stadt?
25.04.2023, 13:52 Uhr
Die Vorgabe "verbundene Unternehmen" gemäß europäischem Beihilferechts
Nach ständiger Rechtsprechung des EuGHs umfasst der Begriff des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit – unabhängig von ihrer Rechtsform und Art ihrer Finanzierung (sogenannter funktonaler Unternehmensbegriff). Auf die gesellschaftsrechtliche Organisationsform kommt es nicht an. Ob eine Gewinnerzielungsabsicht oder Gemeinnützigkeit vorliegt, ist ebenfalls nicht entscheidend. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Charakter der Tätigkeit, nicht ihre Zielsetzung.
Ein Beitrag von Lars Scheider, KGSt Journal