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Stadtkämmerei

Frankfurter Prüfungsstandard für die Jahresabschlussprüfung betrauter Beteiligungsunternehmen

21.03.2024, 09:29 Uhr

Die EU-Kommission führt nach Maßgabe des Artikels 108 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, eine der Kernregelungen des Lissabon-Vertrags; Amtsblatt der EU Nr. C 115 vom 9.05.2008) die Überprüfung der Vereinbarkeit von Einzelbeihilfen und Beihilfenregelungen mit dem Binnenmarkt durch. Dabei überprüft sie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten fortlaufend die bestehenden Beihilfenregelungen, zu denen auch etwaige Betrauungsakte hinsichtlich der Finanzierung von sogenannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) gehören.

Ein Beitrag von Herrn Lars Scheider, KGSt Journal 03/2024

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