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Tötungsdelikt in Bonames: Frauendezernentin Zapf-Rodríguez fordert Konsequenzen für den Schutz gefährdeter Personen
03.07.2025, 15:30 Uhr
Am Mittwoch, 2. Juli, kam es in einem Wohnhaus in Bonames zu einem
tödlichen Angriff. Ein 46-jähriger Mann wurde erstochen, eine 31-jährige Frau –
die getrenntlebende Ehefrau des Tatverdächtigen – verletzt. Die Polizei nahm
den 36-jährigen mutmaßlichen Täter am Tatort fest. Gegen den polizeibekannten
Mann wird wegen Mordes und versuchten Mordes ermittelt.
Dazu erklärt Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen: „Die schreckliche Tat in Bonames macht mich tief betroffen. Mein Mitgefühl und mein aufrichtiges Beileid gelten den Angehörigen des getöteten Mannes, ebenso wünsche ich der verletzten Frau viel Kraft und eine schnelle Genesung. Zugleich zeigt dieser Fall auf tragische Weise eine politische Dimension: Der mutmaßliche Täter war bereits einschlägig polizeibekannt. Laut gemeinsamer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main stand er wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung unter einer richterlich angeordneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Das Tötungsdelikt passierte nur gut eine Woche nach Ablauf der Vier-Monats-Frist.“
Zapf-Rodríguez sagt weiter: „Hier wird ein gravierendes Problem sichtbar: Die derzeitige gesetzliche Befristung der elektronischen Fußfessel kann in Fällen massiver Gewaltandrohungen oder anhaltender Gefährdungslagen unzureichend sein. Der Fall zeigt, dass gefährliche Täter die Überwachung möglicherweise lediglich ,absitzen‘. Der Gesetzgeber muss jetzt prüfen, wie der Schutz gefährdeter Personen auch über starre Fristen hinaus gewährleistet werden kann!“
Dazu erklärt Tina Zapf-Rodríguez, Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen: „Die schreckliche Tat in Bonames macht mich tief betroffen. Mein Mitgefühl und mein aufrichtiges Beileid gelten den Angehörigen des getöteten Mannes, ebenso wünsche ich der verletzten Frau viel Kraft und eine schnelle Genesung. Zugleich zeigt dieser Fall auf tragische Weise eine politische Dimension: Der mutmaßliche Täter war bereits einschlägig polizeibekannt. Laut gemeinsamer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main stand er wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung unter einer richterlich angeordneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung. Das Tötungsdelikt passierte nur gut eine Woche nach Ablauf der Vier-Monats-Frist.“
Zapf-Rodríguez sagt weiter: „Hier wird ein gravierendes Problem sichtbar: Die derzeitige gesetzliche Befristung der elektronischen Fußfessel kann in Fällen massiver Gewaltandrohungen oder anhaltender Gefährdungslagen unzureichend sein. Der Fall zeigt, dass gefährliche Täter die Überwachung möglicherweise lediglich ,absitzen‘. Der Gesetzgeber muss jetzt prüfen, wie der Schutz gefährdeter Personen auch über starre Fristen hinaus gewährleistet werden kann!“