Straffreie Abgabe von Springmessern noch bis zum 1. Oktober möglich
20.06.2025, 14:05 Uhr
Mit
der Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 gelten für Springmesser mit
seitlich herausschnellender Klinge neue, deutlich strengere Regelungen. Der
Besitz ist künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa für
Berufstätige mit besonderem Bedarf, für gewerbliche Händler und Hersteller oder
bei Vorlage einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamtes.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Messer besitzen, haben noch bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, es straffrei und kostenlos bei der örtlichen Waffenbehörde des Ordnungsamtes abzugeben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das ist möglich per E-Mail an wjf.amt32@stadt-frankfurt.deInternal Link oder unter einer der folgenden Telefonnummern: 069/212-42422Internal Link, 069/212-43927Internal Link, 069-212/42416Internal Link oder 069/212-38237Internal Link.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Messer besitzen, haben noch bis zum 1. Oktober die Möglichkeit, es straffrei und kostenlos bei der örtlichen Waffenbehörde des Ordnungsamtes abzugeben.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Das ist möglich per E-Mail an wjf.amt32@stadt-frankfurt.deInternal Link oder unter einer der folgenden Telefonnummern: 069/212-42422Internal Link, 069/212-43927Internal Link, 069-212/42416Internal Link oder 069/212-38237Internal Link.