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Meldungen

Die Statistik des Standesamtes 2024

07.01.2025, 15:10 Uhr

Erfreuliche Entwicklungen: Aktuelle Zahlen des Standesamtes zeigen positive Trends bei Geburten und Einbürgerungen

Die für das Standesamt zuständige Dezernentin Stephanie Wüst gibt die Jahresstatistik 2024 bekannt und bedankt sich auf diesem Weg für die besondere Leistung ihrer Standesbeamtinnen und Standesbeamten im vergangenen Jahr.
 
12.000 Geburtsbeurkundungen in den beiden Standesamtsbezirken Mitte und Höchst konnten in der Mainmetropole verzeichnet werden. Im Jahr 2023 wurden 11.809 Kinder in Frankfurt am Main geboren.
 
Es kamen, wie üblich, mehr Jungen (6219) als Mädchen (5779) zur Welt. Bei zwei Kindern wurde das Geschlecht noch nicht bestimmt. Nicht alle Babys sind allerdings Frankfurter Neubürgerinnen und Neubürger. 4966 Mütter aus dem Umland hatten sich entschieden, ihr Kind in einem der Frankfurter Kranken- oder Geburtshäuser zur Welt zu bringen.
 
Geheiratet haben im Jahr 2024 genau 2589 Paare. Im Jahr 2023 waren es noch 2693 Paare und im Jahr 2022 wurden 2820 Ehen geschlossen. Die Zahl der Trauungen ist geringer als in den Jahren vor der Pandemie. Im Vergleich waren es vor der Pandemie im Jahr 2019 noch 3068 Trauungen. Trotzdem hatten die Standesbeamtinnen und Standesbeamten im Jahr 2024 durch die Beratung und die Anmeldungen der Eheschließungen viel zu tun.
 
Interessant ist der Blick auf die unterschiedlichen Trausäle: Der mit Abstand beliebteste Ort für Trauungen in Frankfurt ist der Römer. Dort wurden 1777 Ehen geschlossen. Im Bolongaropalast in Höchst gaben sich 685 Paare das Ja-Wort. Der Palmengarten bot die Kulisse für 106 Eheschließungen, während in der Nikolauskapelle in Bergen-Enkheim zwölf und im Seckbacher Rathaus drei Ehen geschlossen wurden.
 
Gestorben sind in Frankfurt 8293 Menschen, davon waren 5671 Frankfurter. Dies sind 146 Sterbefälle weniger als im Jahr 2023.
 
Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen war der 1. November mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes. Die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch Erklärung beim Standesamt war nun möglich. Bis Jahresende haben 189 Personen davon Gebrauch gemacht und ihre Erklärung gegenüber dem Standesamt abgegeben.
 
3780 Menschen wurden in Frankfurt eingebürgert. Im Jahr 2023 waren es 2564 Menschen. 9559 Ausländerinnen und Ausländer ließen sich zu den Voraussetzungen beraten, um Deutsche oder Deutscher zu werden. 9607 stellten einen Einbürgerungsantrag. Im Jahr 2023 waren es noch 5002 Anträge. Die am 27. Juni 2024 in Kraft getretene Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts hat eine Vielzahl von Erleichterungen für eine Einbürgerung mitgebracht. Die Behörde verzeichnet dadurch einen enormen Anstieg der Antragszahlen: Eine große Herausforderung für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
 
Für das Standesamt wird es in diesem Jahr weitere Herausforderungen geben: Das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts wird zum 1. Mai in Kraft treten. Durch dieses Gesetz ergeben sich neue Möglichkeiten der Namensführung. Künftig haben Eheleute und Eltern mehr Optionen bei der Wahl eines Nachnamens für sich selbst und ihre Kinder – und dies auch rückwirkend.

Menschen aus 178 Nationen der Welt sind in Frankfurt zu Hause. Für die Mitarbeitenden des Standesamtes ist es wichtig, sich fortwährend über die Rechtsentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands-, Familien-, Namens- und Staatsangehörigkeitsrechts, des internationalen Privatrechts sowie des Rechts der Europäischen Union auf dem Laufenden zu halten. Die standesamtliche Beurkundung und die Einbürgerung sind die Grundlagen für eine Vielzahl staatlicher Leistungen oder privater Ansprüche. Die Einbürgerung bietet politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

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