Al Quds: Stadt verzichtet auf Rechtsmittel, sieht Demo aber weiter kritisch
28.03.2025, 16:18 Uhr
Die
Versammlungsbehörde im Ordnungsamt der Stadt Frankfurt am Main akzeptiert die
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Al-Quds-Versammlung und wird
den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel nicht anrufen. Damit darf die
Versammlung zum Al-Quds-Tag am Samstag, 29. März, in der Frankfurter Innenstadt
stattfinden.
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn bedauert die Entscheidung des Gerichts, betont jedoch zugleich: „Wir respektieren selbstverständlich die hohe demokratische Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Dennoch bewerten wir den ideologischen Kontext der Versammlung – insbesondere die Aberkennung des Existenzrechts Israels – weiterhin äußerst kritisch und hätten es begrüßt, wenn das Verwaltungsgericht diese Einschätzung geteilt hätte. Angesichts der Eindeutigkeit des Urteils haben wir jedoch schweren Herzens entschieden, auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten. Unser Ziel ist nun, durch entsprechende Auflagen einen geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Gegendemonstrationen.“
Sicherheitsdezernentin Annette Rinn bedauert die Entscheidung des Gerichts, betont jedoch zugleich: „Wir respektieren selbstverständlich die hohe demokratische Bedeutung der Versammlungsfreiheit. Dennoch bewerten wir den ideologischen Kontext der Versammlung – insbesondere die Aberkennung des Existenzrechts Israels – weiterhin äußerst kritisch und hätten es begrüßt, wenn das Verwaltungsgericht diese Einschätzung geteilt hätte. Angesichts der Eindeutigkeit des Urteils haben wir jedoch schweren Herzens entschieden, auf weitere rechtliche Schritte zu verzichten. Unser Ziel ist nun, durch entsprechende Auflagen einen geordneten Ablauf der Versammlung sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Gegendemonstrationen.“