Bildungsdezernentin Weber informiert zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
11.02.2025, 12:16 Uhr
„Wir sind mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einem guten Weg“
Bereits im Oktober 2021 hat
die Bundesregierung den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für
Grundschulkinder beschlossen. Dieser ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
geregelt und tritt zum Schuljahr 2026/27 in Kraft. Zunächst gilt er nur für die
erste Klassenstufe, wird aber bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine
Klassenstufe ausgeweitet. Der Rechtsanspruch garantiert den bedarfsunabhängigen
Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Stunden an fünf Tagen in der
Woche. Die Unterrichtszeiten werden dabei mit einberechnet. Zudem gilt der
Rechtsanspruch auch für eine Schließzeit von maximal vier Wochen in den Ferien.
„Wir sind in Frankfurt auf einem sehr guten Weg, den Ganztag umzusetzen – auch
wenn es noch viel zu tun gibt. Zum Schuljahr 2026/27 werden rund 70 Prozent der
Frankfurter Grundschulen bereits den Kindern aller Jahrgänge einen
Betreuungsplatz anbieten können. Für die ersten Klassen werden wir eine hundertprozentige
Versorgung haben“, sagte Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und
Neues Bauen, während einer Pressekonferenz am Dienstag, 11. Februar, zum
Stand der Umsetzung des Ganztagsanspruchs. „Zudem werden wir bei den
Betreuungszeiten unseren Standard von 9,5 Stunden pro Tag an fünf Tagen in der
Woche halten“, ergänzte die Stadträtin. Sie betonte weiterhin: „Wir
konnten seit meinem Amtsantritt im Jahr 2016 bereits 3812 zusätzliche
Betreuungsplätze schaffen. Aber wir müssen unsere Anstrengungen intensivieren
und den Ausbau noch schneller vorantreiben. Das wird uns gelingen, da in den
kommenden Jahren alle Grundeschulen in den ‚Pakt für den Ganztag‘ gehen
werden – und somit eine Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler
sicherstellen. Dadurch wird sich die Zahl der Betreuungsplätze sehr schnell
erhöhen.“
Aktuell erfüllen in Frankfurt bereits 32 Grundschulen und vier Grundstufen an
Förderschulen die Voraussetzungen für eine Ganztagsbetreuung. Zum kommenden
Schuljahr 2025/2026 werden zwölf weitere Grundschulen hinzukommen. Elf weitere
Grundschulen hat das Stadtschulamt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt
für eine Umsetzung des „Pakt für den Ganztag“ ab dem Schuljahr 2026/2027
priorisiert.
Die Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden in Frankfurt
seit vielen Jahren nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ
weiterentwickelt. Die Möglichkeiten sind vielfältig – es gibt nicht nur die
Angebote der Schulen, sondern auch kommunale Programme sowie Angebote der
Kinder- und Jugendhilfe. „Der Ganztag hat auf unterschiedlichen Ebenen
unterschiedliche Bedeutungen. In erster Linie geht es natürlich um ein
qualitativ gutes Bildungsangebot für unsere Jüngsten. Dies muss aber auch allen
zugänglich sein – unabhängig von Wohnort, Einkommen und familiärer Situation.
Zudem geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die besonders in
einer Stadt wie Frankfurt von großer Bedeutung ist“, sagte die
Bildungsdezernentin.