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Bildungsdezernentin Weber informiert zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung

11.02.2025, 12:16 Uhr

„Wir sind mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einem guten Weg“

Bereits im Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beschlossen. Dieser ist im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt und tritt zum Schuljahr 2026/27 in Kraft. Zunächst gilt er nur für die erste Klassenstufe, wird aber bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Der Rechtsanspruch garantiert den bedarfsunabhängigen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Umfang von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeiten werden dabei mit einberechnet. Zudem gilt der Rechtsanspruch auch für eine Schließzeit von maximal vier Wochen in den Ferien.

„Wir sind in Frankfurt auf einem sehr guten Weg, den Ganztag umzusetzen – auch wenn es noch viel zu tun gibt. Zum Schuljahr 2026/27 werden rund 70 Prozent der Frankfurter Grundschulen bereits den Kindern aller Jahrgänge einen Betreuungsplatz anbieten können. Für die ersten Klassen werden wir eine hundertprozentige Versorgung haben“, sagte Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, während einer Pressekonferenz am Dienstag, 11. Februar, zum Stand der Umsetzung des Ganztagsanspruchs. „Zudem werden wir bei den Betreuungszeiten unseren Standard von 9,5 Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche halten“, ergänzte die Stadträtin. Sie betonte weiterhin: „Wir konnten seit meinem Amtsantritt im Jahr 2016 bereits 3812 zusätzliche Betreuungsplätze schaffen. Aber wir müssen unsere Anstrengungen intensivieren und den Ausbau noch schneller vorantreiben. Das wird uns gelingen, da in den kommenden Jahren alle Grundeschulen in den ‚Pakt für den Ganztag‘ gehen werden – und somit eine Betreuung für alle Schülerinnen und Schüler sicherstellen. Dadurch wird sich die Zahl der Betreuungsplätze sehr schnell erhöhen.“

Aktuell erfüllen in Frankfurt bereits 32 Grundschulen und vier Grundstufen an Förderschulen die Voraussetzungen für eine Ganztagsbetreuung. Zum kommenden Schuljahr 2025/2026 werden zwölf weitere Grundschulen hinzukommen. Elf weitere Grundschulen hat das Stadtschulamt in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für eine Umsetzung des „Pakt für den Ganztag“ ab dem Schuljahr 2026/2027 priorisiert.
 
Die Ganztags- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder werden in Frankfurt seit vielen Jahren nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ weiterentwickelt. Die Möglichkeiten sind vielfältig – es gibt nicht nur die Angebote der Schulen, sondern auch kommunale Programme sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. „Der Ganztag hat auf unterschiedlichen Ebenen unterschiedliche Bedeutungen. In erster Linie geht es natürlich um ein qualitativ gutes Bildungsangebot für unsere Jüngsten. Dies muss aber auch allen zugänglich sein – unabhängig von Wohnort, Einkommen und familiärer Situation. Zudem geht es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die besonders in einer Stadt wie Frankfurt von großer Bedeutung ist“, sagte die Bildungsdezernentin.


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