Passbilder ab 1. Mai nur noch digital: Fotografen müssen sich Cloud anschließen
19.03.2025, 12:08 Uhr

Ab Donnerstag, 1. Mai,
dürfen Fotos für Personalausweise und Reisepässe ausschließlich digital
erstellt und über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud übermittelt werden. Die Passfotos
können auch in Zukunft bei einem Fotodienstleister oder direkt im Bürgeramt
gemacht werden.
Die Übermittlung des bei einem Fotodienstleister erstellten digitalen Lichtbildes erfolgt über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Kundinnen und Kunden erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den sie im Bürgeramt vorlegen. Über diesen Code wird das Foto direkt aus der Cloud abgerufen.
Damit diese Wahlmöglichkeit auch in Zukunft besteht, müssen sich Fotodienstleister rechtzeitig an die neue digitale Infrastruktur anschließen. Detaillierte Informationen zur technischen Umsetzung stehen für Fotodienstleister auf der Website der Stadt Frankfurt frankfurt.de/buergeramt Internal Linkunter der Rubrik „Informationen zum Passbild ab Mai 2025“ bereit.
Die neuen Bestimmungen gelten für Personalausweise und Reisepässe sowie Aufenthaltstitel und Reiseausweise, die bei der Ausländerbehörde (FIO) beantragt werden. Für Führerscheine ist bei persönlicher Antragstellung weiterhin ein klassisches Papierfoto erforderlich.
Warum die Änderung?
Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor Morphing. Bei dieser Manipulationstechnik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Methode kann zur Täuschung von Identitätskontrollen oder unerlaubten Grenzübertritten genutzt werden. Die digitale Übermittlung von Passbildern soll das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduzieren.
Die Übermittlung des bei einem Fotodienstleister erstellten digitalen Lichtbildes erfolgt über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Kundinnen und Kunden erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den sie im Bürgeramt vorlegen. Über diesen Code wird das Foto direkt aus der Cloud abgerufen.
Damit diese Wahlmöglichkeit auch in Zukunft besteht, müssen sich Fotodienstleister rechtzeitig an die neue digitale Infrastruktur anschließen. Detaillierte Informationen zur technischen Umsetzung stehen für Fotodienstleister auf der Website der Stadt Frankfurt frankfurt.de/buergeramt Internal Linkunter der Rubrik „Informationen zum Passbild ab Mai 2025“ bereit.
Die neuen Bestimmungen gelten für Personalausweise und Reisepässe sowie Aufenthaltstitel und Reiseausweise, die bei der Ausländerbehörde (FIO) beantragt werden. Für Führerscheine ist bei persönlicher Antragstellung weiterhin ein klassisches Papierfoto erforderlich.
Warum die Änderung?
Hintergrund der neuen Vorschrift ist der Schutz vor Morphing. Bei dieser Manipulationstechnik werden mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild verschmolzen. Diese Methode kann zur Täuschung von Identitätskontrollen oder unerlaubten Grenzübertritten genutzt werden. Die digitale Übermittlung von Passbildern soll das Risiko von Identitätsdiebstahl und Missbrauch erheblich reduzieren.