Neue Hebesatzsatzung gilt ab 2025
13.12.2024, 12:42 Uhr
Grundsteuerbescheide werden im Januar verschickt
Die Frankfurter
Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstagabend, 12. Dezember, die neuen
Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Damit gelten ab Mittwoch, 1. Januar
2025, Hebesätze für die Grundsteuer A von 317,62 (statt bislang 175) Prozent
und für die Grundsteuer B 854,69 (statt bislang 500) Prozent. Die Grundsteuer A
(agrarisch) wird auf Grundstücke für Land- und Forstwirtschaft erhoben, die
Grundsteuer B (baulich) auf bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude.
„Wir folgen mit der Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze den Empfehlungen
des Landes Hessen. Damit wird ein Steueraufkommen in Höhe der bisherigen
Erträge erwartet“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. Er betont: „Freilich
wirkt sich das auf die Steuerpflichtigen unterschiedlich aus: Manche werden
mehr, andere weniger bezahlen als bisher.“ Der Magistrat prüft gegenwärtig ein
Konzept für mögliche Härtefälle. Dem Haushaltsplan 2024/2025 zufolge liegt der
Grundsteuerertrag in Frankfurt wie in den vergangenen Jahren bei jährlich rund
220 Millionen Euro.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich am Freitag, 10. Januar
2025, verschickt. Wer inhaltliche Fragen zur Grundsteuerreform in
Frankfurt hat, kann sich nach Erhalt des Bescheids an das Kassen- und
Steueramt wenden, entweder per E-Mail an grundsteuer.amt21@stadt-frankfurt.deInternal Link oder telefonisch unter 069/212-74512Internal Link.