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Magistrat verabschiedet Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung

02.04.2025, 15:39 Uhr

Neuer Standard für mehr Teilhabe und Transparenz in Frankfurt

Der Arbeitskreis zur Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Arbeitskreis zur Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung © Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung Stadt Frankfurt am Main

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat am Freitag, 28. März, die Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Diese wird in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, 8. Mai, zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Die neue Richtlinie schafft einen verbindlichen Rahmen für mehr Bürgerbeteiligung und transparente Entscheidungsprozesse in der Stadt.
 
Eileen O’Sullivan, Dezernentin für Bürger:innen, Digitales und Internationales, begrüßt die Entscheidung des Magistrats. Sie sagt: „Es ist gut und wichtig, dass wir einen verbindlichen Rahmen für die Beteiligung der Bürger:innen in Frankfurt schaffen. Diese Richtlinie ermöglicht es uns, die vielfältigen Perspektiven der Frankfurter:innen stärker in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen und damit zu einer noch inklusiveren und transparenten Entwicklung unserer Stadt beizutragen.“
 
Die Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist das Ergebnis eines mehrstufigen, partizipativen Entwicklungsprozesses, der von der Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung im Dezernat Bürger:innen, Digitales und Internationales koordiniert wurde. Über mehrere Monate hinweg wurden Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung in die Erarbeitung einbezogen. In einem Arbeitskreis, der sich aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern sowie Repräsentantinnen und Repräsentanten der Zivilgesellschaft, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und der Politik zusammensetzte, wurden die wesentlichen Inhalte der Richtlinie erarbeitet.
 
„Die neue Richtlinie schafft einen verlässlichen Rahmen für Beteiligung und stellt sicher, dass alle Frankfurter:innen die Möglichkeit haben, ihre Ideen und Perspektiven einzubringen“, betont O’Sullivan. „Beteiligung ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess, der aktiv die Lebensrealitäten der Menschen widerspiegelt und in die Politik integriert.“
 
Die Stabsstelle Bürger:innenbeteiligung, die den gesamten Prozess begleitet hat, spielte eine zentrale Rolle in der Strukturierung und Steuerung des Entwicklungsprozesses der Richtlinie. Darüber hinaus unterstützte die Beteiligungsagentur Zebralog den Prozess mit fachlicher Expertise und der Moderation. „Das Ergebnis spiegelt das Engagement und die Zusammenarbeit vieler Menschen wider, die sich aktiv für eine stärkere Partizipation in unserer Stadt eingesetzt haben“, sagt O’Sullivan. Zusätzlich zur erfolgreichen Entwicklung der Richtlinie hat die Stabsstelle ein internes Netzwerk zum Thema Bürgerbeteiligung etabliert, das den interdisziplinären Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den städtischen Ämtern fördert. Darüber hinaus wird die Stabsstelle kontinuierlich dafür sorgen, dass die Beteiligungskompetenz innerhalb der Stadtverwaltung noch weiter gestärkt wird, unter anderem durch gezielte Weiterbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
Die Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung definiert nun erstmals klare Standards für Bür-gerbeteiligung und macht transparent, welche Einflussmöglichkeiten Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungsprozessen der Stadt haben. Ziel ist es, bereits bei der Planung von kommunalen Entscheidungsprozessen Beteiligung als wichtigen Bestandteil einzubeziehen und so das Vertrauen in demokratische Strukturen weiter zu stärken.
 
Die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich am Donnerstag, 8. Mai, über die endgültige Verabschiedung der Richtlinie entscheiden. „Ich freue mich sehr über den Rückenwind aus dem Magistrat und bin zuversichtlich, dass auch die Stadtverordnetenversammlung die Bedeutung dieser Richtlinie für eine stärkere und inklusivere Beteiligung in Frankfurt anerkennen wird“, sagt O’Sullivan abschließend.

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